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Arbeitslose sollen
in Pflegeheimen zur Betreuung von Demenzkranken eingesetzt werden
Die Nachricht, dass ab Herbst 2008 etwa 10.000 Arbeitslose bei der Betreuung von
demenzkranken Heimbewohnern eingesetzt werden sollen, hat zunächst einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, vor allem
bei den beruflich Pflegenden und Berufsverbänden. Die Deutsche AlzheimerGesellschaft und andere
Organisationen begrüßen hingegen diese Initiative der Bundesagentur für Arbeit (BA), die vom
Gesundheitsministerium (BMG) und den Kassenvereinigungen (GKV) unterstützt wird. Im Alzheimer
Forum Berlin pflegt man seit langem die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt und hat gute Erfahrungen gemacht.
Lesen Sie hier die
Pressemeldung
der Bundesagentur für Arbeit vom 18.08.2008. Pflege-SHV nimmt
dazu am 26.08.2008 Stellung
Gesetzliche Grundlage ist § 87 b SGB XI, speziell Abs
3.Hierzu wurden am 19.8.2008 Richtlinien erlassen durch den GKV-Spitzenverband
der Pflegekassen. Zur Vorbereitung auf diese Aufgabe ist eine 3-monatige
Schulungsmaßnahme vorgesehen (je zur Hälfte als Praktikum und Theorie).
Die ersten Kurse werden derzeit organisiert. Das FAW in Köln hat
hierzu im März 2009 ein Curriculum
entwickelt. Wie der Parlamentarische
Staatssekretär des BM für Arbeit und Soziales, Klaus Brandner erklärte,
dürfen Arbeitslose nicht gegen ihren Willen zu Betreuungs- und
Aktivierungsmaßnahmen in Pflegeheimen verpflichtet werden. Vielmehr
sollen nur motivierte und an entsprechenden Betreuungstätigkeiten
interessierte Personen vorgeschlagen werden. Die Frage, ob Arbeitslosen aus den
Regelkreisen des SGB II und die SGB III Sanktionen drohen, wenn sie eine
Qualifizierungsmaßnahme für Tätigkeiten nach § 87 b XI ablehnen, wurde von
ihm klar mit "Nein" beantwortet. Interessierte, die
für diese Aufgabe in Betracht kommen, müssen vor Antritt der Maßnahme eine
„
Eingliederungsvereinbarung“ unterschreiben.
Diese sind örtlich unterschiedlich ausgestattet. Zum Teil
verpflichten sie sich
„
an den Träger der Grundsicherung Schadensersatz zu leisten“
oder die "Ausbildungskosten" teilweise zurück zu zahlen, wenn sie die
Maßnahme
„
aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund“ abbrechen.Bisher
sind als spätere Entlohnung für 20 Wochenstunden zwischen 800 und 1200 EURO im
Gespräch, es gab auch die Angabe von 7,20 EURO Stundenlohn (Mindestlohn). Ein
Mitglied des Pflege-SHV ist als Dozent in einem ersten Schulungsdurchlauf
tätig. Sein erster Eindruck: "Die TeilnehmerInnen kommen aus
den unterschiedlichsten Lebenssituationen. Die meisten als Hartz IV-Empfänger,
einzelne über andere Finanzierungsmöglichkeiten, wenn sie z.B. schon als
private Betreuungspersonen tätig sind und die Maßnahme als
Qualifizierungsmöglichkeit wahrnehmen.
Insgesamt betrachten alle die Qualifizierungsmaßnahme als Chance
nach oft langer Zeit der Arbeitslosigkeit mit manchem 1 Euro-Job."
Wir werden die Entwicklung weiter beobachten und von Zeit zu Zeit
berichten. |
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