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Arbeitslose sollen in Pflegeheimen zur Betreuung von Demenzkranken eingesetzt werden

Die Nachricht, dass ab Herbst 2008 etwa 10.000 Arbeitslose bei der Betreuung von demenzkranken Heimbewohnern eingesetzt werden sollen, hat zunächst einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, vor allem bei den beruflich Pflegenden und Berufsverbänden.  Die Deutsche AlzheimerGesellschaft und andere Organisationen begrüßen hingegen diese  Initiative der Bundesagentur für Arbeit (BA), die vom Gesundheitsministerium (BMG)  und den Kassenvereinigungen (GKV) unterstützt wird.   Im Alzheimer Forum Berlin pflegt  man seit langem die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt und hat gute Erfahrungen gemacht.   

Lesen Sie hier die Pressemeldung der Bundesagentur für Arbeit vom 18.08.2008.

Pflege-SHV  nimmt dazu am 26.08.2008  Stellung   

Gesetzliche Grundlage ist § 87 b SGB XI, speziell Abs 3.Hierzu wurden am 19.8.2008 Richtlinien erlassen durch den GKV-Spitzenverband der Pflegekassen. Zur Vorbereitung auf diese Aufgabe ist eine  3-monatige Schulungsmaßnahme vorgesehen (je zur Hälfte als Praktikum und Theorie).  Die ersten Kurse werden derzeit organisiert. Das FAW in Köln hat hierzu im März 2009 ein Curriculum entwickelt. 

Wie der  Parlamentarische Staatssekretär des BM für Arbeit und Soziales, Klaus Brandner  erklärte, dürfen Arbeitslose nicht gegen ihren Willen zu Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen in Pflegeheimen verpflichtet werden.  Vielmehr sollen  nur motivierte und an entsprechenden Betreuungstätigkeiten interessierte Personen vorgeschlagen werden. Die Frage, ob Arbeitslosen aus den Regelkreisen des SGB II und die SGB III Sanktionen drohen, wenn sie eine Qualifizierungsmaßnahme für Tätigkeiten nach § 87 b XI ablehnen, wurde von ihm klar mit "Nein" beantwortet.  

Interessierte, die für diese Aufgabe in Betracht kommen, müssen vor Antritt der Maßnahme eine Eingliederungsvereinbarung“ unterschreiben. Diese sind örtlich unterschiedlich ausgestattet. Zum Teil verpflichten sie sich an den Träger der Grundsicherung Schadensersatz zu leisten“ oder die "Ausbildungskosten" teilweise zurück zu zahlen, wenn sie die Maßnahme aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund“ abbrechen.

Bisher sind als spätere Entlohnung für 20 Wochenstunden zwischen 800 und 1200 EURO im Gespräch, es gab auch die Angabe von 7,20 EURO Stundenlohn (Mindestlohn). 

Ein Mitglied des Pflege-SHV ist als Dozent in einem ersten Schulungsdurchlauf tätig.  Sein erster Eindruck: "Die TeilnehmerInnen kommen  aus den unterschiedlichsten Lebenssituationen. Die meisten als Hartz IV-Empfänger, einzelne über andere Finanzierungsmöglichkeiten, wenn sie z.B. schon als private Betreuungspersonen tätig sind und die Maßnahme als Qualifizierungsmöglichkeit wahrnehmen. Insgesamt betrachten alle die Qualifizierungsmaßnahme als Chance nach oft langer Zeit der Arbeitslosigkeit mit manchem 1 Euro-Job."

Wir werden die Entwicklung weiter beobachten und von Zeit zu Zeit berichten. 

 

 

            

 

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