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» Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit den Menschen, welche dem Leben seinen Wert geben. «

W. v. Humboldt

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Behindertenrechtskonvention

Völkerrechtliches Übereinkommen zur Stärkung der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Seit dem 26.März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in  Kraft. Sie betrifft auch die Rechte von alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen. Diese Konvention hat den Status des Völkerrechts und muss  in das Bundesrecht der Mitgliedsländer übernommen werden.  Entsprechend groß sind die Hoffnungen und Erwartungen von Seiten der Behindertenorganisationen, die maßgeblich an der Entwicklung beteiligt waren.

Zweck (Artikel1)

Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Jetzt geht es darum, einen nationalen Aktionsplan zu erstellen, zu dem eine Online-Befragung im Netz steht. "Alle Beiträge werden ausgewertet und bei der weiteren Entwicklung des Aktionsplanes berücksichtigt." heißt es dort.  Diese Befragung  bietet Gelegenheit sich Gehör zu verschaffen und einzuwirken, zumal die Konvention dazu verpflichtet, Betroffene und Selbsthilfeverbände in die Umsetzung und Erarbeitung des nationalen Aktionsplans einzubeziehen.

Noch wird die UN-Konvention  hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit  für Pflegebedürftige unterschätzt. Sie kann direkt als verbindliche Rechtsgrundlage für politische Forderungen auch für die Pflege herangezogen werden. Es lohnt sich wirklich,  den Wortlaut genauer anzuschauen. Nach § 25 Grundgesetz haben völkerrechtliche Vereinbarungen den Rang eines Bundesgesetzes.

Wünschenwert wäre, wenn diese Konvention auch bei den pflegebedürftigen, alten Menschen Berücksichtigung fände.  Teilhabeleistungen für alte Menschen ist ein Kapitel für sich, in das Roland Rosenow, mit seinem Beitrag Licht bringen kann.

Ein Mitglied des Pflege-SHV hat diesen Internet blog UN-Konvention umsetzen erstellt, mit wichtigen Informationen und anschaulichen Beispielen.


Der 12. Vormundschaftsgerichtstag setzte sich am 4./5. November 2010 mit den Fragen der Umsetzung auseinander.

Lesen Sie hier meinen Bericht von dieser Tagung.