Ohnmächtig der Willkür eines zugewiesenen Betreuers ausgeliefert
Zweifellos gibt es einfühlsame, verantwortungsbewusste und engagierte Betreuer und
Richter, denen tatsächlich in erster Linie am Wohl der Menschen gelegen ist, die aus den verschiedensten Gründen
heraus unter Gesetzliche Betreuung gestellt werden. Auch unter den Mitgliedern von Pflege-SHV befinden
sich ehrenamtliche wie auch BerufsbetreuerInnen. Diese sind vor allem deshalb beigetreten, weil es sie
belastet, mit ansehen zu müssen, wie mit ihren Schutzbefohlenen in den Einrichtungen oftmals umgegangen
wird. Auch wissen wir von Amtsrichtern die sich ernsthaft fragen, wie oder wo der Betreffende Leben
wollte, könnte er darüber selbst entscheiden. So sollte es sein - auch nach dem Willen des
Betreuungsgesetzes.
Wir erleben jedoch auch die anderen Fälle. Zunehmend ist Pflege-SHV
Anlaufstelle für Betroffene, die an einen Richter oder Betreuer geraten sind, welche eine
eigenwillige Auslegung des Betreuungsrechts praktizieren oder die sich über die Bedürfnisse des zu
Betreuenden hinwegsetzen und diesen die wenigen Freuden und Beziehungen, die ihnen im Leben noch geblieben sind,
verleiden.
Lesen Sie
wie es gehen kann, wenn Sie oder ein lieber Angehöriger an einen solchen Richter
oder Betreuer gerät.
Kritisches Stimmen zu der Art und Weise wie das Betreuungsrecht vielfach missbraucht wird
finden Sie außerdem in folgenden Beiträgen: Die Betreuungsfalle: Wenn der Helfer zum Feind wird
Millionen
Deutsche in der Betreuungsfalle, von Torsten Junghol, Welt-Online, 04.08.2007
Ohne eigenen Willen: Zwangsbetreuung in Deutschland, von Annette Peter und Katrin Pötzsch,
Report München, BR Sendung vom 12.03.2007
Fürsorgliche Entmündigung: In Deutschland soll niemand gegen seinen Willen seine
Selbstständigkeit verlieren. So steht es im Gesetz. Die Wirklichkeit sieht anders aus.", von Matthias Hannemann,
Brand eins Magazin, 1/2007
Bericht in DER SPIEGEL vom 10.02.2006 über die Entrechtung einer schrulligen
Einwohnerin von Pinneberg: Da kommt
keiner zwischen
Es gibt Möglichkeiten einer
Fremdbestimmung vorzubeugen, die derzeit noch nur selten genutzt werden oder in einer Weise, die den Ärzten oder
Richtern einen zu großen Interpretationsraum lässt.
Rechtsanwalt Jürgen Maurer hat sich aus eigener
Betroffenheit auf diesen Bereich spezialisiert. Lesen Sie hier seinen
eindringlichen Appell
an jeden von uns,
Vorsorge zu treffen. |