Pflege-Selbsthilfeverband e.V.

 Initiative für menschenwürdige Pflege

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Ohnmächtig der Willkür eines zugewiesenen Betreuers ausgeliefert  

Zweifellos gibt es einfühlsame, verantwortungsbewusste und engagierte  Betreuer und Richter, denen tatsächlich in erster Linie am Wohl der Menschen gelegen ist, die aus den verschiedensten Gründen heraus unter Gesetzliche Betreuung gestellt werden.  Auch unter den  Mitgliedern von Pflege-SHV befinden sich  ehrenamtliche wie auch  BerufsbetreuerInnen. Diese sind vor allem deshalb beigetreten, weil es sie belastet, mit ansehen zu müssen,  wie mit ihren Schutzbefohlenen in den Einrichtungen oftmals umgegangen wird.  Auch wissen wir von  Amtsrichtern die sich ernsthaft fragen, wie oder wo  der Betreffende Leben wollte,  könnte er  darüber selbst entscheiden.   So sollte es sein - auch nach dem Willen des Betreuungsgesetzes.  

Wir erleben jedoch auch die anderen Fälle.  Zunehmend ist  Pflege-SHV  Anlaufstelle für Betroffene, die an einen Richter oder  Betreuer geraten sind,  welche  eine eigenwillige Auslegung des Betreuungsrechts praktizieren oder  die sich über die Bedürfnisse  des  zu Betreuenden hinwegsetzen und diesen die wenigen Freuden und Beziehungen, die ihnen im Leben noch geblieben sind, verleiden.  

Lesen Sie wie es gehen kann, wenn Sie oder ein lieber Angehöriger an einen  solchen Richter oder Betreuer gerät. 

Kritisches Stimmen zu der Art und Weise wie das Betreuungsrecht vielfach missbraucht wird finden Sie außerdem in folgenden Beiträgen:

Die Betreuungsfalle: Wenn der Helfer zum Feind wird

Willkür der deutschen Betreuungsmaschinerie, von Susanne Härpfer, Telepolis, 29.02.2008

Millionen Deutsche in der Betreuungsfalle, von Torsten Junghol, Welt-Online, 04.08.2007

Ohne eigenen Willen: Zwangsbetreuung in Deutschland, von Annette Peter und Katrin Pötzsch, Report München, BR Sendung vom 12.03.2007

Fürsorgliche Entmündigung: In Deutschland soll niemand gegen seinen Willen seine Selbstständigkeit verlieren. So steht es im Gesetz. Die Wirklichkeit sieht anders aus.", von Matthias Hannemann, Brand eins Magazin, 1/2007 

Bericht in DER  SPIEGEL vom 10.02.2006 über die Entrechtung einer  schrulligen Einwohnerin von Pinneberg:  Da kommt keiner zwischen 

 

Es  gibt Möglichkeiten einer Fremdbestimmung vorzubeugen, die derzeit noch nur selten genutzt werden oder in einer Weise, die den Ärzten oder Richtern einen zu großen Interpretationsraum lässt.  

Rechtsanwalt Jürgen Maurer hat sich aus eigener Betroffenheit auf diesen Bereich spezialisiert. Lesen Sie hier seinen eindringlichen Appell  an jeden von uns, Vorsorge zu treffen.    

 

 

 

 

 
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