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Erfahrungsberichte aus der Praxis:                 

Wie es nicht sein sollte - aber regelmäßig vorkommt

Positive Meldungen  und warum es diese verhältnismäßig selten gibt 

Wenn Sie hier derzeit noch keine Eintragungen finden, liegt das nicht daran, dass es nicht auch zahlreiche positive Beispiele geben würde.  Doch wie auch in anderen Bereichen wird in der Pflege  naturgemäß von Menschenrechtsverletzungen, von strafbaren  Handlungen berichtet, während  die Wahrung elementarer Grundrechte beziehungsweise "angemessene  Pflege"  selbstverständlich sein sollte. Tatsächlich käme es  einem Armutszeugnis gleich, würden Pflegende öffentlich dafür gelobt, dass sie verständnisvoll mit den Kranken umgehen und dafür sorgen, dass Patienten/Bewohner angemessen ernährt werden und nicht stundenlang warten müssen, bis jemand Zeit hat, sie zur Toilette zu begleiten.  Denn dies wird von Pflegenden erwartet, dafür werden diese ausgebildet. Außerdem ist dies der Anspruch, den  Pflegende selbst an sich und ihre Arbeit stellen - sofern sie noch nicht völlig abgestumpft sind und den Unterschied wahrnehmen, zwischen einer lobenswerten und einer peinlichen Leistung.

Lesenswerter Beitrag einer Altenpflegerin: Früher hätte ich mich über ein Lob gefreut.

Laut  Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) von Nov. 2004, zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege,  bewegt sich die Pflege in der Mehrheit der Fälle in einem angemessenen  Rahmen.  Während dieser Bericht einerseits zu 90 Prozent Zufriedenheit attestiert, zeigen sich bei näherer Betrachtung doch erhebliche Lücken:

- bei 59% der untersuchten Personen lagen bei der Ernährung  und Flüssigkeitsversorgung keine Qualitätsprobleme vor, hingegen wurden bei 41 % Mängel festgestellt.  Hinweis: Nicht untersucht wurde dabei z.B. inwieweit jeweils  Sondenernährung hätte verhindert werden können. Allgemein bekannte Tatsache ist, dass die meisten Sonden gelegt werden, weil der Zeitaufwand für die Pflege dadurch von 60 auf 10 Minuten pro Tag reduziert werden kann.   

- Die Inkontinenzversorgung war bei 80% der Pflegebedürftigen angemessen, bei  20% hatte man etwas zu beanstanden.  Anmerkung:  Wer die Praxis kennt und weiß, wie Kontrollen und Qualitätsbegutachtungen ablaufen, hätte hier eher gedacht, dass es sich um einen Schreibfehler handelt, denn das tatsächliche Ergebnis dürfte  umgekehrt sein.  Wiederum wurde nicht geprüft inwieweit eine Inkontinenz hätte verhindert oder rückgängig gemacht werden können. Aus pflegeerleichternden Gründen, werden oft bereits bei ersten Anzeichen drohender Inkontinenz, Windeln angezogen.  Das sog. Kontinenz- oder Toilettentraining  findet lediglich auf dem Papier statt. Bei der Personalbesetzung in den meisten Einrichtungen ist dies zeitlich beim besten Willen nicht möglich..

- Bei 57% war eine den Anforderungen entsprechende Dekubitusprophylaxe und -therapie erkennbar, hingegen bestanden bei 43% Versorgungsdefizite. Bedenkt man, dass es seit einigen Jahren den sog. Expertenstandard Dekubitisprophylaxe gibt, welcher  mit dem Ziel entwickelt wurde, der seit je her hohen  Dekubitusrate entgegen zu wirken, kann man angesichts dieses und anderer Ergebnisse  feststellen, dass dieser Standard offenbar  nicht die gehoffte Wirkung entfaltet hat. Im Endeffekt führte er  lediglich zu höheren  Kosten für die Einrichtungen und zu noch mehr unsinnigem Bürokratismus. Aber trotzdem hält man an diesem  unsinnigen Standard fest.  - Kritik am Expertenstandard

- Ebenso war die Versorgung bei gerontopsychiatrisch beeinträchtigten Versicherten bei 70% der Pflegebedürftigen angemessen, während in 30 % der Fälle Qualitätsmängel festgestellt wurden. Unklar bleibt, von welcher Versorgungsqualität hier die Rede ist und was man unter angemessen versteht. Nach meiner Kenntnis der Praxis erschöpft sich die gerontopsychiatrische Versorgung im wesentlichen darin, die verhaltensauffälligen alten Menschen medikamentös so einzustellen, dass sie weniger unangenehm auffallen und besser zu handhaben sind. 

- Bei 91% der Personen, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen anfielen, entsprachen diese den gesetzlichen Anforderungen, in 9% der Fälle bestanden Defizite.   Hinweis:  Auch bei den beiden Frauen, Frau B und Frau W, in meinem Referat, hatte ein Amtsrichter der medikamentösen und mechanischen Fixierungen zugestimmt. Doch kann wohl hierbei niemand von einem zufriedenstellenden Ergebnis sprechen. . Würde man bei Qualitätsprüfungen die Frage stellen, welche Alternativen es gegeben hätte und warum diese nicht in Betracht gezogen wurden, hätte man wahrscheinlich festgestellt, dass die genehmigten  freinheitseinschränkende Maßnahmen allenfalls  in  9 % der Fälle, tatsächlich  das letzte Mittel der Wahl  waren. 

Solcherart  Augenwischerei  hilft  niemanden und es wird höchste Zeit für unangemeldete Qualitätskontrollen, die sich in erster Linie an den menschlichen Bedürfnissen und Wertmaßstäben orientieren, die über eine körperliche Grundversorgung, die  satt-sauber-sicher  Pflege, hinausgehen.

 

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