Kassen schreiben billige Hilfsmittel vor
November /Dezember
2008
Das neu bestimmte Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-OrgWG), mag gut gedacht sein, jedoch angesichts der Auswirkungen, die
Betroffene derzeit zu spüren bekommen, bahnt sich hier eher eine rückschrittliche Entwicklung an. Aufgrund
massiver Protestmeldungen und Berichterstattungen - wird eine erste Änderung des Gesetzes in Erwägung
gezogen.
Siehe dazu Beitrag
in "Fokus-Pflege ", Ausgabe 3.12.2008.
Kurzfristig haben sich
zahlreiche Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das erste Erfolge verzeichnen kann.
In der Sendung Frontal21 vom
18.11.2008 wurde dieser Protest ebenfalls aufgegriffen. Skandalös vor allem die Enthüllung, wonach
die AOK eine namenlose Billigmarke - Windel für Inkontinente produzieren lässt, die nicht einmal
Mindeststandards
genügt, welche für die Produkte am freien Markt gelten. Neben der Passform dieser
"AOK-Windel" wird vor allem der schlechte Nässeschutz beklagt. Diese Windeln laufen nach
verhältnismäßig kurzer Zeit regelrecht aus, Kleidung und Bettzeug müssen entsprechend häufig gewechselt
werden. Da die Haut nicht, wie bei den hochwertigen Produkten trocken bleibt, sind sorgfältige
Hautschutzmaßnahmen erforderlich. Maßnahmen die zusätzliche Zeit kosten sowie geeignete zusätzliche
Pflegeprodukte (Cremes, Salben) erfordern oder im Falle von bestehenden Hautschäden aufwändiger
Behandlungsmaßnahmen bedürfen. Mit diesen Billigwindeln kehren wir wohl wieder zurück auf den Stand
von vor 20 Jahren, als Hautschäden,
Pilzinfektionen, schwer therapierbare Dermatitis etc. im Intimbereich, regelmäßige Begleiterscheinungen
bei Inkontinenz waren.
Diese Bilder wurden von einer Angehörigen in 2007 aufgenommen, nachdem diese wiederholt feststellen
musste, dass die Inkontienzversorgung bei der Mutter in jeder Hinsicht ungenügend war. Die Vorlagen waren zu
klein und außerdem wurden sie viel zu selten gewechselt. Das Hautbild spricht für sich. Neben einer
schädigenden Druckeinwirkung (Dekubitus), sieht man hier Hautrötungen und Entzündungen, wie sie typischerweise bei zu
langem Hautkontakt mit Urin oder Stuhl zu finden sind. Wie wir auch aus anderen Quellen wissen, neigen
Heimträger vielfach dazu, den Verbrauch an Inkontinenzprodukten zu senken. Mitarbeiter berichteten, dass von oben
Anweisungen gegeben wurden, im Schnitt nicht mehr als drei Vorlagen/Windeln pro Tag/Bewohner zu verbrauchen.
Bei Produkten mit hohem Fassungsvermögen, die keine Feuchtigkeit an die Haut abgeben, dürften selbst bei
seltenem Wechsel, Hautschäden wie im Bild gezeigt, nicht auftreten.
So seltsam das auch
klingen mag, die von den Kassen vorgeschriebenen qualitativ minderwertigen Windeln könnten bestenfalls dazu beitragen, dass
Einrichtungen hierdurch genötigt werden, verstärkt auf Kontinenzförderung zu achten. Denn die hohe
Saugkraft und der geringe Aufwand mit den Inkontinenzprodukten auf dem vom Wettbewerb beeinflussten Markt, hat
eine doch stark pflegeerleichternde Wirkung, die nicht unwesentlich mit dazu beigetragen haben dürfte, dass
Patienten/Bewohner die sich melden, weil sie den Drang zur Toilette spüren, zu hören bekommen, dies sei nicht
notwendig, sie hätten doch eine "Windel" an. In gewisser Weise kann man diese Bequemlichkeit der
Pflege als Kehrseite von auslaufsicheren, geruchsbindenden und gut sitzenden "Inkontinenzhosen"
sehen. Das kann aber nicht bedeuten, dass wir nun zurückkehren sollten in die Zeit, als Inkontinente
überwiegend im Bett versorgt wurden, mit einer wasserdichten Zellstoffunterlage, auf der sie ohne Unterwäsche lagen,
bekleidet mit einem am Rücken offenen Hemd. Die hohe Auslaufsicherheit neuerer Inkontinenzprodukte
hat nach meiner Einschätzung entscheidend mit dazu beigetragen, dass der Anteil der Bettlägerigen in den
Einrichtungen und im häuslichen Bereich heute wesentlich geringer ist, als noch vor 20 - 30 Jahren. Dank
dieser vergleichsweise unauffälligen, wie ein Schlüpfer anzuziehenden Einmalhosen, ist es den Betroffenen möglich in
normaler Alltagskleidung am öffentlichen Leben teilzunehmen, Veranstaltungen zu besuchen etc. Das ohnehin
stark beeinträchtigte Selbstwertgefühl und Wohlbefinden von Menschen die unter Inkontinenz leiden, sollte nicht
zusätzlich durch harte, unbequeme, unsichere Vorlagen/Windelhosen beeinträchtigt werden.
Es ist
nichts dagegen einzuwenden, wenn Kassen auf die Preise achten und solchen Produkten den Vorzug geben, die bei
gleicher Qualität preiswerter angeboten werden. Solange jedes in Apotheken verkaufte Hilfsmittel von
der Kasse bezahlt wird, wird es Hersteller geben, die diesen günstigen Umstand ausnutzen. Ein
Preis-Leistungswertbewerb, der überteuerte Produkte ins Abseits stellt, findet wohl die Unterstützung der
meisten; vor allem derjenigen die sich um die steigenden Kassenbeiträge sorgen und Monat für Monat einen
beträchtlichen Betrag in die Krankenversicherung zahlen. Nicht akzeptabel ist es jedoch, wenn alleine
der Preis ausschlaggebend ist und qualitativ minderwertige Produkte vorgeschriebenen werden, wobei dem Einzelnen nicht
einmal die Wahlmöglichkeit durch Zuzahlung des Differenzbetrags eingeräumt wird, wie etwa bei Brillen,
Hörgeräten oder Zahnersatz. Ärzte sind durch diese Regelung in ihrer
Verordnungsfreiheit ebenfalls eingeschränkt. Sie müssen die Notwendigkeit eines speziellen Inkontinenzproduktes medizinisch ausreichend begründen, damit dieses Rezept eingelöst werden kann.
Auf diese Weise nimmt die
gesetzliche Krankenversicherung nun auch bei den Hilfsmitteln direkten Einfluss auf die Qualität, die bislang
Hoheitsrecht des Arztes war. Wie die Kassen überhaupt immer mehr die Kontrolle über das gesamte
Gesundheits- und Pflegesystem an sich ziehen bzw. von der Politik zugedacht bekommen. (Siehe auch
unsere Kritik an den Pflegestützpunkten)
Die
Klagen der Betroffenen, betreffen nicht alleine die vergleichsweise schlechtere Qualität der Produkte, sondern
auch die Art der Lieferung und Bevorratung. So sollen angeblich Inkontinenzprodukte in 3 Monatsrationen mit der
Post direkt an die Adresse des Pflegebedüftigen geschickt werden. Das sind pro Lieferung mehrere große
Pakete, die in den Wohnungen oder Bewohnerzimmern gelagert werden müssen. Derart umfängliche
Lieferungen lassen sich nicht einfach in einem Schrank verstauen oder unauffällig in einer Ecke stapeln.
Ähnliches wird übrigens auch bei der Sondennahrung bemängelt. Bei unseren Heimbegutachtungen (siehe
Heimauszeichnungen) fielen die gestapelten Vorräte an Sondennahrung oder anderen Hilfsmitteln
regelmäßig ins Auge. Doch: "Wohin mit diesen Kisten? Irgendwo müssen wir sie ja
lassen". Im Grunde brauchte man für jedes Bewohnerzimmer inzwischen einen eigenen Abstellraum, um alles so
unterbringen zu können, dass eine wohnliche Atmosphäre erhalten bleiben kann. Abgesehen davon weise ich
noch auf einen anderen Umstand hin, den ich im August bei meiner 93 jährigen Schwiegermutter beobachten konnte . Ihr wurde eine Woche vor ihrem Tod eine PEG Sonde gelegt. Kaum war sie wieder in ihrer
Wohnung, da wurde die erste Monatsration an Sondennahrung angeliefert. Sehr zum Erstaunen der
Angehörigen, die sich kaum vorstellen konnten, dass sie in ihrem schlechten Zustand mehr als zwei dieser Kisten
noch würde aufbrauchen können. Als sie fünf Tage später verstarb, war der Stapel an Sondennahrung kaum
merklich geschrumpft. Das heißt, die übrigen Kisten mussten wieder an die Apotheke zurückgegeben werden, die diese streng genommen nicht an andere Patienten weiterleiten darf. Schließlich haben diese,
wenn auch in verpackter Form, tagelang im Zimmer eines Kranken gelagert. Wie dies im Einzelnen
gehandhabt wird, würde mich nach dieser Erfahrung interessieren.
Der Spareffekt dieser neuen
Regelung muss aus verschiedenen Gründen bezweifelt werden. Was ist
beispielsweise gewonnen, wenn pro Patient/Bewohner im Jahr vielleicht 1000 Euro bei der Inkontinenzversorgung mit
Billigwindeln eingespart
werden, dafür aber vermutlich jeder Zweite eine langwierige medizinische Haut- und Wundbehandlung bedarf die leicht das
drei- oder vierfache Kosten kann? Wirklich sparen könnten die Kassen, wenn sie z.B. einen ausreichenden
Personalschlüssel in den Einrichtungen fordern würden, damit tatsächlich auch genügend Leute da sind, um die
Bewohner rechtzeitig zur Toilette zu bringen. Stattdessen tragen die Kassen zur Unterbesetzung
bei: Einerseits, indem sie bei den Pflegesatzverhandlungen
wie Kostenträger auftreten, denen es darum geht, den Hauptkostenfaktor - Personal - gering zu halten.
Andererseits, indem sie Einfluss auf die Einstufungen nehmen. Wie jede andere Versicherung auch, sind die Kassen
bemüht die Ausgaben gering zu halten. Wenngleich dies offiziell bestritten wird, scheint es üblich,
dass MDK Mitarbeiter instruiert werden, gezielt nach Fakten zu
suchen, die gegen eine Höherstufung sprechen. Da für Pflegestufe 1 ein geringerer Personalschlüssen als
für 2 gilt und der Personalschlüssel für die 3 höher ist als für Bewohner in Stufe 2, wirkt sich die
Tendenz, so niedrig wie möglich einzustufen, unmittelbar auf die Personalbesetzung aus. Man kann
den Versicherungen diese Haltung nicht verübeln. Es sind und bleiben eben in erster Linie Versicherungen.
Allerdings muss man der Politik den Vorwurf machen, den Kassen Stück für Stück die Oberhoheit über die
Qualität zu geben und deren Macht zu stärken.
Unser Gesundheitssystem setzt sich zusammen aus
einem Flickenteppich von Verordnungen und Regelungen, der mit jedem neuen Gesetz einen in Farbe und Form
unpassenden Flicken dazu bekommt. Ein aktuelles Beispiel dafür liegt uns mit o. g. Gesetz vor. An
dieser Flickschusterei wird sich vermutlich erst etwas ändern, wenn die Risse und Löcher
nicht mehr zu stopfen sein werden. Vielleicht wird dieser Prozess durch den Gesundheitsfond, der ab 2009
eingeführt werden soll beschleunigt, vielleicht wird er verlangsamt. Um das beurteilen zu können, müsste man
sich tiefgehend mit den verschiedensten Berechnungen beschäftigt haben. Die Hauptursache für die oftmals
kurzsichtigen, widersinnigen Regelungen, sind die zu kurz greifenden Auseinandersetzungen mit den Zusammenhängen. Ein
Gesetz jagt das nächste, ob und wie geltendes Recht umgesetzt wird interessiert erst einmal nicht. Wenn wir die
überflüssigen Regelungen abschaffen und uns kümmern würden, dass die verbleibenden
richtig umgesetzt werden, wären wir wieder auf einem sinnvollen Weg.
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Adelheid von Stösser, zu den neuen Kassenleistungen bei Pflegehilfsmitteln,
St.Katharinen den 09.12.2008 |