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Personalberechnung  

Wie auf dem Rücken der Pflegekräfte und Bewohner Gewinne erwirtschaftet werden! 

Ein Beispiel: 

Hilferuf einer Wohnbereichsleiterin,  Nov. 2005

Hilfe wir können nicht mehr!!!
Guten Abend, Ihnen schreibt, bitte streng vertraulich behandeln, eine Wohnbereichsleitung aus NRW, vorerst unter einem Nicknamen.
Ich leite einen Wohnbereich mit 31 Bewohnern, Pflegestufen sind wie folgt verteilt:
Stufe 0  - 3   Bewohner/innen
Stufe 1  -17   Bewohner/innen
Stufe 2  - 8   Bewohner/innen
Stufe 3  - 3   Bewohner/innen

dazu das Personal:
3  examinierte Fachkräfte 100%
1  examinierte Fachkraft 50%
2  Pflegeassistentinnen 78%
1  Pflegeassistentin 26%.


Nach einem Gespräch mit einer Pflegeberaterin, welche von der Geschäftsführung in unser Haus geholt wurde, erfuhren wir heute, dass wir noch 2 Stellen an Mitarbeitern ZUVIEL hätten!
Die Arbeit ist so schon kaum zu schaffen, Hauptsache die Planung steht und der Leistungsnachweis ist ausgefüllt, dass wir aber die Bewohner in Rekordzeiten von nicht einmal 10 Minuten bei einer Pflegestufe 3 grundpflegen, interessiert niemanden.
Ausgefüllte Formulare und Trinkprotokolle sind wichtiger als die Zeit am und für den Bewohner selbst.
Besprechungen noch und nöcher, bei denen sowieso nichts rumkommt, was nur die Zeit für den Bewohner wegnimmt.
Mitarbeiter, welche bewusst Gewalt anwenden, indem sie die Bewohner überhaupt nicht waschen, werden ungestraft geduldet.
Pflege, welche am Wochenende mit 2 Pflegekräften für 31 Bewohner durchzuführen ist, ist definitiv gefährliche Pflege!

Ich als Leitung dieses Wohnbereiches tue mit  meinen Mitarbeitern alles, was wir können, doch nun ist das Maß voll. Wir wollen uns wehren und hoffen auf Ihre Hilfe.
Das Bestreben nach vollen Kassen darf doch nicht Grundlage der Altenpflege sein!


Kommentar  A.v. Stösser zur Personalberechnung in Pflegeeinrichtungen 

Die Richtwerte zur Personalberechung sind nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, diese Richtwerte werden  nach Gutdünken des   jeweiligen Heimbetreibers  außerdem unterschiedlich gehandhabt.  Wie diese Unterschiede rechnerisch und argumentativ jeweils zu Stande kommen, soll hier nicht weiter vertieft werden. Unstrittig  ist, dass Einrichtungen nur dann Gewinne  erwirtschaften können, wenn die Einnahmen über die monatlichen Beträge der Bewohner höher sind, als die Ausgaben.  Da die Personalkosten die am stärksten zu Buche schlagenden Ausgaben sind,  versuchen Einrichtungen so knapp wie irgend möglich und noch vertretbar zu kalkulieren.  Findige Unternehmensberater und "Rechtsverdreher" helfen nicht selten dabei, das Einsparpotential in der jeweiligen Einrichtung  auszuloten  und Personalschlüssel wie den o.g. zu rechtfertigen.  Dem  Pflegedienst gewährt man in solchen Fällen weder Einblick in die Personalberechnung noch werden deren Belastbarkeitsgrenzen berücksichtigt. Es gibt in der Tat Betriebsleiter von Pflegeeinrichtungen, die einzig und alleine an Gewinnmaximierung interessiert sind, die  Hilferufe von Pflegekräften, Beschwerden von Angehörigen  und Gefährdungen  von Bewohnern völlig kalt lassen.  Um ein solches Heim handelt es sich hier offenbar. 

Pflegedienstleitungen und Wohnbereichsleitungen haben auch deshalb in solchen Fällen argumentativ häufig die schlechteren Karten, weil sie nicht wissen, wie viel Personal laut welcher Richtwerte   in ihrem Bereich vorgehalten werde müsste.  Dabei reicht ein handelsüblicher Taschenrechner und einige Eckdaten, um den Pflegepersonalbedarf auszurechnen.   Dazu bedarf es keiner komplizierten Erhebungsverfahren aller PLAISIR und auch keiner Studien oder kaum nachzuvollziehender  Faktoren, die in bestimmten Fällen an oder um oder abzurechnen wären. Vielmehr würde es genügen, sich an den Zeiten zu orientieren, wie sie im Pflegeversicherungsgesetz (§ 15 SGB XI) für die Einstufung zu Grunde gelegt werden:  

Zeitlicher Unterstützungsbedarf  pro Pflegestufe /Tag : 

Pflegestufe 1 :   90 Min. Gesamtzeitbedarf  -  davon  45 Min. für Grundpflege 

Pflegestufe 2:   180 Min.  Gesamtzeitbedarf - davon 120 Min. für die Grundpflege 

Pflegestufe 3:   300 Min.  Gesamtzeitbedarf - davon 240 Min. für die Grundpflege 

Der Gesamtpflegezeitbedarf umfasst neben der Grundpflege auch hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen sowie therapieunterstützende Maßnahmen. Nicht berücksichtigt wurden Zeiten für Zuwendung, Überwachung und Begleitung in besonderen Lebenslagen, wie z.B. bei Menschen mit Demenz, die meist einen sehr viel höheren Unterstützungsbedarf habe, als ihnen über die derzeitige Regelung von der Pflegeversicherung zuerkannt wird. 

Personalberechnung, für jeden leicht verständlich: 

Schritt1 : Errechnung der anfallenden  Pflegestunden in oben genanntem Wohnbereich, pro Tag und Woche,  ausgehend vom    Zeitfaktor pro Pflegestufe, der als Richtwert für die Einstufung  gilt. 

Pflegestufe 1  =    90 Min/1,5 Stunden  (Zeitbedarf pro Tag)   x  17 Bew. = 1.530 Min./ 25,5 Std. 

Pflegestufe 2  =  180 Min/ 3 Stunden                                     x    8 Bew. = 1.440 Min./ 24  Std.

Pflegestufe 3  =  300 Min./ 5 Stunden                                    x   3 Bew. =    900 Min./ 15   Std.

                                                                                                                  3.879 Min/  64,5 Std./Tag

Somit  liegt in diesem Wohnbereich ein  täglicher *Pflegezeitbedarf  von 64, 5 Std. vor. (*Pflege beinhaltet bekanntlich mehr als nur körperliche Grundversorgung, gemeint sind alle Leistungen die direkt am oder für den Pflegebedürftigen erbracht werden, also auch die Dokumentation, das Einräumen der Wäsche, Aufräumen des Zimmers,  Aktivierungsmaßnahmen, Behandlungspflegemaßnahmen, Schutz vor Gefahren, Gespräche mit Angehörigen oder spezielle Problemintervention, etc.  Nicht eingerechnet ist z.B. die Zubereitung der Nahrung, Waschen der Wäsche oder Gebäudereinigung, da diese in den Bereich der Hotel- oder Serviceleistungen fallen und die Kosten dafür dem Bewohner gesondert berechnet werden.)    

Da die Arbeitszeiten des Personals üblicherweise auf die Woche ausgelegt sind, macht es Sinn, den Pflegezeitbedarf ebenfalls auf die Woche zu bemessen:  

64,5  Std./Tag  x  7 Tage  =  451,5 Stunden Pflegezeitbedarf  pro Woche, d.h. einschließlich Nachts und am Wochenende. 

Schritt 2:  Errechnung des Personalbedarfs in diesem Wohnbereich, ausgehend von einer 40 Stunden  Woche, jedoch ohne Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitszeitfaktoren.  

451,5 Std. Pflegezeitbedarf  :   40 Stunden Pflegemitarbeiterzeit  =   11, 28  Vollzeitstellen 

(Bei einer 38 Stunden Woche wären  dies 11,88 Stellen  also rund eine halbe Stelle mehr.) 

Für die Urlaubszeiten und Ausfallzeiten  rechnet man im Schnitt  20 Prozent hinzu  (11, 28 x 0,20 = 2,25.  Demnach wären 11,28 + 2,25 =  13,53 Vollzeitstellen für diesen Wohnbereich erforderlich.  Davon sollten rund 7 Fachkräfte sein.   

Das ist immer noch nicht üppig, wenn man bedenkt, dass davon  etwa  4  Stellen an den Nachtdienst gehen müssten, also für den Tagdienst bestenfalls eine Besetzung von 4 MitarbeiterInnen pro Früh-/Spätdienst bleiben.  Eine Pflegekraft würde demnach in ihrer Dienstzeit  7-8 Bewohner betreuen, das ist überschaubar und auch mit zufriedenstellenden Ergebnissen leistbar.  Wenigstens könnte bei solch einem Stellenschlüssel  einigermaßen sichergestellt werden, dass pro Schicht  3 Mitarbeiter auch an den Wochenenden da sind, ohne dass ständig jemand  einspringen muss der eigentlich frei hätte.   Bei meinen Beratungen bin sich von diesen Zahlen/Berechnungen  ausgegangen. Denn mit allem, was darunter liegt, bewegt sich die Einrichtung  auf einem zu knapp kalkulierten Grad, wo sie oft mit Aushilfen und "Springern" hin und her jonglieren muss, was auf Kosten einer kontinuierlichen Betreuung  geht.   Eine Arbeitsorganisation nach dem Bezugspflegesystem  setzt ein gewisses Maß an Kontinuität voraus.  Kann dieses nicht gewährleistet werden, kommt es unweigerlich zum Rückfall in ein  funktionalistisches Ablaufschema.  Dieser Stellenschlüssel wäre in vorliegendem Falle eine Mindestforderung, eine Grundvoraussetzung dafür, dass den  individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Bewohner in wichtigen Teilen entsprochen werden kann, ohne dass sich die Mitarbeiter vollkommen verausgaben müssen.  

Betrachten wir nun die tatsächliche Personalsituation im oben beschriebenen Wohnbereich : 

3 Pflegepersonen  je 100% (40 Stunden/Woche)      =  120 Stunden

1 Pflegeperson   50 %                                         =    20 Stunden

2 Pflegepersonen je 78 % (rund 30 Stunden/Woche) =   60 Stunden

1 Pflegeperson  26 % ( rund 10 Stunden/Woche)      =   10 Stunden

                                   210 Stunden/Pflegepersonalzeit/Woche

Für den Tagdienst stehen diesem Wohnbereich  umgerechnet 5,25 Vollzeitstellen zur Verfügung, das reicht nicht einmal um die Hälfte des  Pflegezeitbedarfs von 451,5 Stunden zu decken.  Wenn wir, was bei der Personalpolitik dieses Hauses kaum angenommen werden kann,  3 volle Stellen für den Nachtdienst hinzurechnen,   bliebe immer noch eine Differenz von fast 4  Stellen , die zu wenig wären.  Nach Kalkulation des Heimbetreibers bzw. der Beraterin hingegen, könnten in diesem Wohnbereich  sogar zwei Stellen eingespart werden.  Einem solchen Berater müsste man im Grunde Berufsverbot erteilen.  Und Heimbetreibern die sich darauf einlassen oder das sogar fordern, ebenfalls.

Selbst wenn wir den in NRW (Nordrheinwestfalen) geltenden Personalberechnungsschlüssel nehmen, der unter dem von den Pflegekassen (MDK) und der Pflegeversicherung vorgegebenen Zahlen liegt, wäre die Differenz immer noch recht groß.  Ich stelle hier vergleichsweise die von Frau Nies, Pflegesachgutachterin, anhand der NRW und MDK Zahlen ermittelten Ergebnisse vor:

Personalschlüssel  NRW                                              Wohnbereichbeispiel

Stufe 0 :  1 Pflegekraft für     8 Bewohner    umgerechnet auf  3 Bew.   = 0,38 Stellen

Stufe I:   1 Pflegekraft für     4 Bewohner     umgerechnet auf 17 Bew.  = 4,25 Stellen

Stufe II:  1 Pflegekraft für     2,5 Bewohner   umgerechnet auf  8 Bew.  = 3,2  Stellen

Stufe III: 1 Pflegekraft  für     1,8 Bewohner   umgerechnet auf 3 Bew.   =  1,7 Stellen

                                                                                                   9,53 Stellen

Personalschlüssel  MDK                                        Wohnbereichsbeispiel       

Stufe 0 :   nicht berücksichtigt

Stufe I:   1 Pflegekraft für   3,16 Bewohner   umgerechnet auf  17 Bew.  =  5,4 Stellen

Stufe II:  1 Pflegekraft für   1,46 Bewohner    umgerechnet auf    8 Bew.  = 5,5  Stellen

Stufe III: 1 Pflegekraft  für   1,09  Bewohner   umgerechnet auf     3 Bew.  = 2,75 Stellen

                                                                                            13,65 Stellen

In beiden Anhaltszahlen ist nicht beinhaltet eine ca. 10 %ige Steigerung aufgrund med. Leistungen, die die dem Bewohner von den Pflegekassen zugeschriebene Pflegezeit reduziert – also  hier korrekter Weise hinzugefügt werden müsste. Demnach würden nach  dem NRW Schlüssel  10,48 Vollzeitstellen  und nach dem MDK-Schlüssel  sogar rund 15 Stellen  errechnet.  Würde dieser Schlüssel bundesweit umgesetzt,  würde sich die Lage in der Pflege mit Sicherheit  deutlich spürbar verbessern.  

Nicht zufällig kommt man mit dem MDK Schlüssel zu fast identischen Ergebnissen, wie nach der Methode, die ich bevorzuge. Dass  ich diese stets gewählt habe, liegt daran, dass bei dieser Berechnung jeder Laie nachvollziehen kann, wie die Zahlen zustande gekommen sind.  Der  NRW Schlüssel  ist im Vergleich dazu nur mit einem bestimmten Insiderhintergrundwissen nachvollziehbar.  Mit dem in Bayern geltenden Schlüssel, käme man in unserem Beispiel  auf 11,07 VZ Stellen.   

Wenn Sie ausrechnen wollen, wieviel Personal Ihrem Wohnbereich zusteht, siehe:   Personalberechnungs-Tabelle  

Der Vollständigkeit halber sollten wir an dieser Stelle auch kurz  die Einnahmenseite der Einrichtung betrachten. Denn Pflegekräfte lassen sich  viel zu leicht ins Boxhorn jagen, weil sie immer wieder die hohen Personalkosten vorgehalten bekommen und  sich fast noch schuldig fühlen müssen überhaupt ein Gehalt zu beziehen. 


Einnahmen der genannten Einrichtung über die Pflegekassen: 

Stufe I:  17 Bewohner      x  1029 Euro Pflegeversicherungsgeld     =  17.493  Euro

Stufe II:  8 Bewohner      x   1279 Euro Pflegeversicherungsgeld    =  10.232  Euro

Stufe III: 3 Bewohner     x   1432 Euro Pflegeversicherungsgeld     =    4.296 Euro                                                                                              32.021 Euro

Diesen Betrag zahlen alleine die Pflegeversicherungen pro Monat für die Bewohner dieses Wohnbereichs.

Allgemein unterteilen sich die Kosten für einen Heimplatz in Pflegekosten, Hotelkosten und Investitionskosten. Statt dieser Unterteilung  werden die Heimkosten jedoch immer häufiger in Tagessätzen ausgerechnet, in die alle üblichen Leistungen einbezogen sind:  (Unterkunft, Verpflegung, Pflegeleistungen,  Hauswirtschaftsdienste, Abschreibungen, bestimmte Gemeinschafts- und Serviceleistungen). Wie es teure und preiswertere Hotels gibt, finden sich im Preis-Leistungsangebot von Heimen ebenfalls große Unterschiede. Für unsere Beispielrechnung gehe ich von einem etwa durchschnittlichen Wert aus. Die tatsächlichen Tagessätze der betreffenden Einrichtung sind mir  nicht bekannt: 

Pflegestufe  Tagessatz Monatlich (30,42Tage abz. Pflegekassenbeitrag Eigenanteil
Stufe  0 65 Euro  1.977,30 0,0 1.977,30 Euro
Stufe 1 78 Euro 2.372,76 1.023,00 1.349,76 Euro
Stufe 2 93 Euro 2.829,06 1.279,00 1.550,06 Euro
Stufe 3 106 Euro 3.224,52 1.432,00 1.792,52 Euro 

 Umgerechnet auf den Wohnbereich in unserem Beispiel: 

Stufe 0      3 Bewohner   x  1.977, 30     =      5.931,90 Euro

Stufe 1    17 Bewohner  x   2.372,76      =    40.336,92 Euro

Stufe 2     8 Bewohner  x    2.829,06       =    22.632,48 Euro

Stufe 3    3  Bewohner  x   3.224,52        =      9.673,56 Euro

                                                                     78.574,86 Euro  Einnahmen WB / Monat 

Pflegepersonalkosten bei 13,5 Vollzeitstellen  und einem angenommenen   Arbeitgeberpersonalkostensatz  von  durchschnittlich 3.000 Euro pro Pflegekraft (das Bruttogehalt von Vollzeit-Pflegemitarbeitern in diesem Bereich, liegt je nach Qualifikation und Funktion zwischen  1.200 und 4.000  Euro.)    

13, 5  Pflegekräfte, davon 7 Pflegefachkräfte und 6,5 Pflegeassistenten 

7 Pflegefachkräfte     x  3500 Euro  AGB   =    24.500

6,5 Pflegeassistenten  x 2500 Euro AGB    =   16.250

                                 40.750  Euro Personalkosten WB / Monat 

Wie dieses Rechenbeispiel zeigen soll, würde bei diesem vergleichsweise angemessenen Stellenschlüssel etwas mehr als die Hälfe der Einnahmen für die Personalkosten aufgewandt werden müssen.  Für Unterkunft/Verpflegung, Investition und sonstige Leistungen stünden noch 37.824 Euro zur Verfügung, das entspricht 1.220,13 Euro Monatsbeitrag für Hotelleistung und Investition pro Bewohner.  Ein Betrag, mit dem sich Heime durchaus betreiben lassen, ohne in die roten Zahlen zu geraten. 

Da die genannte Einrichtung  tatsächlich  jedoch nur rund  7  Vollzeitstellen  (einschließlich Nachtwache) vorhält, hat sie Personalkosten von   21.000 Euro.  Damit liegt sie  um rund 11.000 Euro  unter dem Betrag, den die Pflegekassen zahlen.  Besagtes Heim streicht demnach  Pflegeversicherungsgeld von 32.000 Euro ein, erbringt  jedoch nur  65 Prozent  der dafür vorgesehenen Pflegeleistung.   Dies ganz bewusst und mit voller Berechnung. Eigentlich nennt man so etwas Betrug. Bei einem Handwerksbetrieb würde man das nie akzeptieren. Aber  Heimbetreiber haben wegen solcher Delikte nichts zu befürchten.  Nur deshalb kann eine solche Praxis überhaupt praktiziert werden.  Gegenüberstellungen dieser Art sind unüblich, Mitarbeiter und Außenstehende haben normalerweise keinen Einblick in die Kostenbilanz ihres Heimes.   Kaum ein Heim ist bereit, seine Zahlen und Fakten offen zu legen. 

Wir als pflege-shv wollen und müssen uns hier einmischen. Denn es ist nicht hinnehmbar,  dass Pflegekräfte  verheizt werden, weil Heimbetreiber nicht bewohner- sondern gewinnorientiert wirtschaften.

Es ist nicht in Ordnung, dass pflegebedürftige Menschen  oftmals wegen der hohen Heimkosten um Haus uns Hof gebracht werden  und als Gegenleistung  bestenfalls  eine Schema F Versorgung auf unterstem  Niveau erhalten.  

Wir fordern eine für jeden Laien nachvollziehbare  Transparenz,  die   Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter verstehen können, sowie eine  bewohner- und mitarbeiterorientierte Personalberechnung.

Zu den Heimkosten siehe auch die WDR Recherche:

http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20040826/b_1.phtml

Kein Einzelfall:  Mit dem  Pflegequalitätssicherungsgesetzes (PQsG) wurden  Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (LQV) getroffen, nicht zuletzt um nachprüfen zu können, ob ein Pflegeheim auch tatsächlich das über die anerkannten Personalberechnungswege ermittelte Personal  bereitstellt. "Auf verlangen einer jeden Vertragspartei hat der Träger in einem Personalabgleich nachzuweisen, dass seine Einrichtung das in der LQV als notwendig und ausreichend erkannte Personal auch tatsächlich bereitstellt und bestimmungsgemäß einsetzt" (§80a Abs 5 SGB XI-E). Wie wenig sich Leistungsträger daran gebunden fühlen, macht folgende  Prüfung deutliche: 

"Die finanzielle Dimension zeigt ein Personalabgleich, der im Frühjahr 2000 von einem Medizinischen Dienst in 22 Pflegeeinrichtungen durchgeführt wurde. Hierbei stellte sich heraus, dass in 18 Einrichtungen die vom MDK festgestellte personelle Besetzung im Pflege- und Betreuungsbereich nicht mit den in die Pflegesätze einkalkulierten Personalzahlen und -kosten übereinstimmte. Es ergaben sich folgende Abweichungen:

- in 8 Einrichtungen  von bis zu 3 Vollkräften 

- in 6 Einrichtungen von 3,1 bis 9,9 Vollkräfte

- in 4 Einrichtungen von 10 Vollkräften und mehr

Eine vertragswidrige Unterbesetzung von 10 Vollkräften bedeutet, auf ein Jahr hochgerechnet, einen Erlös ("windfall-profit") von rund 800.000DM, dem keine entsprechende Leistung der Pflegeeinrichtung gegenübersteht. 

Da muss man sich Fragen, was ein  Gesetz wert ist, das ungestraft missachtet werden darf. Denn obwohl dieses von der AOK ermittelte und dokumentierte Ergebnis an entsprechenden Stellen bekannt gemacht  wurde, hatte es für die betreffenden Einrichtungen keine Konsequenzen. 

Personalberechnungs-Tabelle 

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