Personalberechnung
Wie auf dem Rücken der Pflegekräfte und Bewohner Gewinne erwirtschaftet werden!
Ein Beispiel:
Hilferuf einer Wohnbereichsleiterin, Nov. 2005
Hilfe wir können nicht mehr!!!
Guten Abend, Ihnen schreibt, bitte streng vertraulich behandeln, eine Wohnbereichsleitung aus NRW, vorerst unter einem Nicknamen.
Ich leite einen Wohnbereich mit 31 Bewohnern, Pflegestufen sind wie folgt verteilt:
Stufe 0 - 3 Bewohner/innen
Stufe 1 -17 Bewohner/innen
Stufe 2 - 8 Bewohner/innen
Stufe 3 - 3 Bewohner/innen
dazu das Personal:
3 examinierte Fachkräfte 100%
1 examinierte Fachkraft 50%
2 Pflegeassistentinnen 78%
1 Pflegeassistentin 26%.
Nach einem Gespräch mit einer Pflegeberaterin, welche von der Geschäftsführung in unser Haus geholt wurde, erfuhren wir heute, dass wir noch 2 Stellen an Mitarbeitern ZUVIEL hätten!
Die Arbeit ist so schon kaum zu schaffen, Hauptsache die Planung steht und der Leistungsnachweis ist ausgefüllt, dass wir aber die Bewohner in Rekordzeiten von nicht einmal 10 Minuten bei einer Pflegestufe 3
grundpflegen, interessiert niemanden.
Ausgefüllte Formulare und Trinkprotokolle sind wichtiger als die Zeit am und für den Bewohner selbst.
Besprechungen noch und nöcher, bei denen sowieso nichts rumkommt, was nur die Zeit für den Bewohner wegnimmt.
Mitarbeiter, welche bewusst Gewalt anwenden, indem sie die Bewohner überhaupt nicht waschen, werden ungestraft geduldet.
Pflege, welche am Wochenende mit 2 Pflegekräften für 31 Bewohner durchzuführen ist, ist definitiv gefährliche Pflege!
Ich als Leitung dieses Wohnbereiches tue mit meinen Mitarbeitern alles, was wir können, doch nun ist das
Maß voll. Wir wollen uns wehren und hoffen auf Ihre Hilfe.
Das Bestreben nach vollen Kassen darf doch nicht Grundlage der Altenpflege sein!
Kommentar A.v. Stösser zur
Personalberechnung in Pflegeeinrichtungen
Die Richtwerte zur Personalberechung sind nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich,
diese Richtwerte werden nach Gutdünken des jeweiligen Heimbetreibers außerdem unterschiedlich
gehandhabt. Wie diese Unterschiede rechnerisch und argumentativ jeweils zu Stande kommen, soll hier nicht weiter
vertieft werden. Unstrittig ist, dass Einrichtungen nur dann Gewinne erwirtschaften können, wenn die Einnahmen über die monatlichen Beträge der Bewohner höher sind, als die Ausgaben. Da die Personalkosten die am stärksten zu Buche schlagenden Ausgaben
sind, versuchen Einrichtungen so knapp wie irgend möglich und noch vertretbar zu kalkulieren. Findige
Unternehmensberater und "Rechtsverdreher" helfen nicht selten dabei, das Einsparpotential in der jeweiligen
Einrichtung auszuloten und Personalschlüssel wie den o.g. zu rechtfertigen. Dem Pflegedienst
gewährt man in solchen Fällen weder Einblick in die Personalberechnung noch werden deren Belastbarkeitsgrenzen
berücksichtigt. Es gibt in der Tat Betriebsleiter von Pflegeeinrichtungen, die einzig und alleine an Gewinnmaximierung
interessiert sind, die Hilferufe von Pflegekräften, Beschwerden von Angehörigen und Gefährdungen
von Bewohnern völlig kalt lassen. Um ein solches Heim handelt es sich hier offenbar.
Pflegedienstleitungen und Wohnbereichsleitungen haben auch deshalb in solchen Fällen
argumentativ häufig die schlechteren Karten, weil sie nicht wissen, wie viel Personal laut welcher Richtwerte in
ihrem Bereich vorgehalten werde müsste. Dabei reicht ein handelsüblicher Taschenrechner und einige Eckdaten, um
den Pflegepersonalbedarf auszurechnen. Dazu bedarf es keiner komplizierten Erhebungsverfahren aller PLAISIR
und auch keiner Studien oder kaum nachzuvollziehender Faktoren, die in bestimmten Fällen an oder um oder
abzurechnen wären. Vielmehr würde es genügen, sich an den Zeiten zu orientieren, wie sie im
Pflegeversicherungsgesetz (§ 15 SGB XI) für die Einstufung zu Grunde gelegt werden:
Zeitlicher Unterstützungsbedarf pro Pflegestufe /Tag :
Pflegestufe 1 : 90 Min. Gesamtzeitbedarf - davon 45 Min. für
Grundpflege
Pflegestufe 2: 180 Min. Gesamtzeitbedarf - davon 120 Min. für die
Grundpflege
Pflegestufe 3: 300 Min. Gesamtzeitbedarf - davon 240 Min. für die
Grundpflege
Der Gesamtpflegezeitbedarf umfasst neben der Grundpflege auch hauswirtschaftliche
Versorgungsleistungen sowie therapieunterstützende Maßnahmen. Nicht berücksichtigt wurden Zeiten für Zuwendung,
Überwachung und Begleitung in besonderen Lebenslagen, wie z.B. bei Menschen mit Demenz, die meist einen sehr viel
höheren Unterstützungsbedarf habe, als ihnen über die derzeitige Regelung von der Pflegeversicherung zuerkannt
wird.
Personalberechnung, für jeden leicht verständlich:
Schritt1 : Errechnung der anfallenden Pflegestunden in oben genanntem Wohnbereich, pro Tag
und Woche, ausgehend vom Zeitfaktor pro Pflegestufe, der als Richtwert für die Einstufung
gilt.
Pflegestufe 1 = 90 Min/1,5 Stunden (Zeitbedarf pro Tag)
x 17 Bew. = 1.530 Min./ 25,5 Std.
Pflegestufe 2 = 180 Min/ 3
Stunden
x 8 Bew. = 1.440 Min./ 24 Std.
Pflegestufe 3 = 300 Min./ 5
Stunden
x 3 Bew. = 900 Min./ 15 Std.
3.879 Min/ 64,5 Std./Tag
Somit liegt in diesem Wohnbereich ein täglicher *Pflegezeitbedarf von
64, 5 Std. vor. (*Pflege beinhaltet bekanntlich mehr als nur körperliche Grundversorgung, gemeint sind alle Leistungen
die direkt am oder für den Pflegebedürftigen erbracht werden, also auch die Dokumentation, das Einräumen der Wäsche,
Aufräumen des Zimmers, Aktivierungsmaßnahmen, Behandlungspflegemaßnahmen, Schutz vor Gefahren, Gespräche mit
Angehörigen oder spezielle Problemintervention, etc. Nicht eingerechnet ist z.B. die Zubereitung der Nahrung,
Waschen der Wäsche oder Gebäudereinigung, da diese in den Bereich der Hotel- oder Serviceleistungen fallen und die
Kosten dafür dem Bewohner gesondert berechnet werden.)
Da die Arbeitszeiten des Personals üblicherweise auf die Woche ausgelegt sind, macht es Sinn, den
Pflegezeitbedarf ebenfalls auf die Woche zu bemessen:
64,5 Std./Tag x 7 Tage = 451,5 Stunden
Pflegezeitbedarf pro Woche, d.h. einschließlich Nachts und am Wochenende.
Schritt 2: Errechnung des Personalbedarfs in diesem Wohnbereich, ausgehend von einer 40
Stunden Woche, jedoch ohne Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitszeitfaktoren.
451,5 Std. Pflegezeitbedarf : 40 Stunden Pflegemitarbeiterzeit
= 11, 28 Vollzeitstellen
(Bei einer 38 Stunden Woche wären dies 11,88 Stellen also rund eine halbe Stelle
mehr.)
Für die Urlaubszeiten und Ausfallzeiten rechnet man im Schnitt 20 Prozent hinzu
(11, 28 x 0,20 = 2,25. Demnach wären 11,28 + 2,25 = 13,53 Vollzeitstellen für diesen Wohnbereich
erforderlich. Davon sollten rund 7 Fachkräfte sein.
Das ist immer noch nicht üppig, wenn man bedenkt, dass davon etwa 4 Stellen an
den Nachtdienst gehen müssten, also für den Tagdienst bestenfalls eine Besetzung von 4 MitarbeiterInnen pro
Früh-/Spätdienst bleiben.
Eine Pflegekraft würde demnach in ihrer Dienstzeit 7-8 Bewohner betreuen, das ist
überschaubar und auch mit zufriedenstellenden Ergebnissen leistbar. Wenigstens könnte bei solch einem
Stellenschlüssel einigermaßen sichergestellt werden, dass pro Schicht 3 Mitarbeiter auch an den
Wochenenden da sind, ohne dass ständig jemand einspringen muss der eigentlich frei hätte. Bei
meinen Beratungen bin sich von diesen Zahlen/Berechnungen ausgegangen. Denn mit allem, was darunter liegt, bewegt
sich die Einrichtung auf einem zu knapp kalkulierten Grad, wo sie oft mit Aushilfen und "Springern" hin
und her jonglieren muss, was auf Kosten einer kontinuierlichen Betreuung geht. Eine
Arbeitsorganisation nach dem Bezugspflegesystem setzt ein gewisses Maß an Kontinuität voraus. Kann dieses
nicht gewährleistet werden, kommt es unweigerlich zum Rückfall in ein funktionalistisches Ablaufschema.
Dieser Stellenschlüssel wäre in vorliegendem Falle eine Mindestforderung, eine Grundvoraussetzung dafür, dass
den individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Bewohner in wichtigen Teilen entsprochen werden kann, ohne
dass sich die Mitarbeiter vollkommen verausgaben müssen.
Betrachten wir nun die tatsächliche Personalsituation im oben beschriebenen Wohnbereich :
3 Pflegepersonen je 100% (40 Stunden/Woche) = 120
Stunden
1 Pflegeperson 50
%
= 20 Stunden
2 Pflegepersonen je 78 % (rund 30 Stunden/Woche) = 60 Stunden
1 Pflegeperson 26 % ( rund 10 Stunden/Woche) = 10
Stunden
210 Stunden/Pflegepersonalzeit/Woche
Für den Tagdienst stehen diesem Wohnbereich umgerechnet 5,25 Vollzeitstellen zur
Verfügung, das reicht nicht einmal um die Hälfte des Pflegezeitbedarfs von 451,5 Stunden zu decken. Wenn
wir, was bei der Personalpolitik dieses Hauses kaum angenommen werden kann, 3 volle Stellen für den Nachtdienst
hinzurechnen, bliebe immer noch eine Differenz von fast 4 Stellen
, die zu wenig wären. Nach Kalkulation des Heimbetreibers bzw. der Beraterin hingegen,
könnten in diesem Wohnbereich sogar zwei Stellen eingespart werden. Einem solchen Berater müsste man im
Grunde Berufsverbot erteilen. Und Heimbetreibern die sich darauf einlassen oder das sogar fordern, ebenfalls.
Selbst wenn wir den in NRW (Nordrheinwestfalen) geltenden Personalberechnungsschlüssel nehmen,
der unter dem von den Pflegekassen (MDK) und der Pflegeversicherung vorgegebenen Zahlen liegt, wäre die Differenz immer
noch recht groß. Ich stelle hier vergleichsweise die von Frau Nies, Pflegesachgutachterin, anhand der NRW und MDK
Zahlen ermittelten Ergebnisse vor:
Personalschlüssel NRW
Wohnbereichbeispiel
Stufe
0 : 1 Pflegekraft für 8 Bewohner umgerechnet auf 3 Bew. = 0,38 Stellen
Stufe I: 1 Pflegekraft für 4
Bewohner umgerechnet auf 17 Bew. = 4,25 Stellen
Stufe II: 1 Pflegekraft für 2,5
Bewohner umgerechnet auf 8 Bew. = 3,2 Stellen
Stufe III: 1 Pflegekraft für 1,8 Bewohner umgerechnet auf 3 Bew. = 1,7 Stellen
9,53 Stellen
Personalschlüssel MDK
Wohnbereichsbeispiel
Stufe 0 : nicht
berücksichtigt
Stufe I: 1 Pflegekraft für 3,16 Bewohner umgerechnet auf 17 Bew. = 5,4 Stellen
Stufe II: 1 Pflegekraft für 1,46 Bewohner umgerechnet auf 8 Bew. = 5,5 Stellen
Stufe III: 1 Pflegekraft für 1,09
Bewohner umgerechnet auf 3 Bew. = 2,75 Stellen
13,65
Stellen
In beiden Anhaltszahlen ist nicht beinhaltet eine ca. 10 %ige Steigerung aufgrund med. Leistungen, die die dem Bewohner von den
Pflegekassen zugeschriebene Pflegezeit reduziert – also hier korrekter Weise hinzugefügt werden müsste.
Demnach würden nach dem NRW Schlüssel 10,48 Vollzeitstellen und
nach dem MDK-Schlüssel sogar rund 15 Stellen errechnet. Würde dieser Schlüssel bundesweit
umgesetzt, würde sich die Lage in der Pflege mit Sicherheit deutlich spürbar verbessern.
Nicht zufällig kommt man mit dem MDK Schlüssel zu fast identischen Ergebnissen,
wie nach der Methode, die ich bevorzuge. Dass ich diese stets gewählt habe, liegt daran, dass bei dieser
Berechnung jeder Laie nachvollziehen kann, wie die Zahlen zustande gekommen sind. Der NRW Schlüssel
ist im Vergleich dazu nur mit einem bestimmten Insiderhintergrundwissen nachvollziehbar. Mit dem in Bayern
geltenden Schlüssel, käme man in unserem Beispiel auf 11,07 VZ Stellen.
Wenn Sie ausrechnen wollen,
wieviel Personal Ihrem Wohnbereich zusteht, siehe:
Personalberechnungs-Tabelle
Der Vollständigkeit halber sollten wir an
dieser Stelle auch kurz die Einnahmenseite der Einrichtung betrachten. Denn Pflegekräfte lassen sich viel
zu leicht ins Boxhorn jagen, weil sie immer wieder die hohen Personalkosten vorgehalten bekommen und sich fast
noch schuldig fühlen müssen überhaupt ein Gehalt zu beziehen.
Einnahmen der genannten Einrichtung über die Pflegekassen:
Stufe I: 17 Bewohner x 1029 Euro
Pflegeversicherungsgeld = 17.493 Euro
Stufe II: 8 Bewohner x 1279 Euro
Pflegeversicherungsgeld = 10.232 Euro
Stufe
III: 3 Bewohner x 1432 Euro Pflegeversicherungsgeld =
4.296 Euro 32.021 Euro
Diesen Betrag zahlen alleine die Pflegeversicherungen
pro Monat für die Bewohner dieses Wohnbereichs.
Allgemein
unterteilen sich die Kosten für einen Heimplatz in Pflegekosten, Hotelkosten und Investitionskosten. Statt dieser
Unterteilung werden die Heimkosten jedoch immer häufiger in Tagessätzen ausgerechnet, in die alle üblichen
Leistungen einbezogen sind: (Unterkunft, Verpflegung, Pflegeleistungen, Hauswirtschaftsdienste,
Abschreibungen, bestimmte Gemeinschafts- und Serviceleistungen). Wie es teure und preiswertere Hotels gibt, finden sich
im Preis-Leistungsangebot von Heimen ebenfalls große Unterschiede. Für unsere Beispielrechnung gehe ich von einem etwa
durchschnittlichen Wert aus. Die tatsächlichen Tagessätze der betreffenden Einrichtung sind mir nicht
bekannt:
|
Pflegestufe |
Tagessatz |
Monatlich (30,42Tage |
abz. Pflegekassenbeitrag |
Eigenanteil |
|
Stufe 0 |
65 Euro |
1.977,30 |
0,0 |
1.977,30 Euro |
|
Stufe 1 |
78 Euro |
2.372,76 |
1.023,00 |
1.349,76 Euro |
|
Stufe 2 |
93 Euro |
2.829,06 |
1.279,00 |
1.550,06 Euro |
|
Stufe 3 |
106 Euro |
3.224,52 |
1.432,00 |
1.792,52 Euro |
Umgerechnet auf den Wohnbereich in unserem Beispiel:
Stufe 0 3 Bewohner x
1.977, 30 = 5.931,90 Euro
Stufe 1 17 Bewohner x
2.372,76 = 40.336,92 Euro
Stufe 2 8 Bewohner x
2.829,06 = 22.632,48 Euro
Stufe 3 3 Bewohner x
3.224,52 = 9.673,56 Euro
78.574,86 Euro Einnahmen WB / Monat
Pflegepersonalkosten bei 13,5 Vollzeitstellen und einem
angenommenen Arbeitgeberpersonalkostensatz von durchschnittlich 3.000 Euro pro Pflegekraft (das
Bruttogehalt von Vollzeit-Pflegemitarbeitern in diesem Bereich, liegt je nach Qualifikation und Funktion zwischen
1.200 und 4.000 Euro.)
13, 5 Pflegekräfte, davon 7 Pflegefachkräfte und 6,5 Pflegeassistenten
7 Pflegefachkräfte x 3500 Euro AGB = 24.500
6,5 Pflegeassistenten x 2500 Euro AGB = 16.250
40.750 Euro Personalkosten WB / Monat
Wie dieses Rechenbeispiel zeigen soll, würde bei diesem vergleichsweise angemessenen
Stellenschlüssel etwas mehr als die Hälfe der Einnahmen für die Personalkosten aufgewandt werden müssen. Für
Unterkunft/Verpflegung, Investition und sonstige Leistungen stünden noch 37.824 Euro zur Verfügung, das entspricht
1.220,13 Euro Monatsbeitrag für Hotelleistung und Investition pro Bewohner. Ein Betrag, mit dem sich Heime
durchaus betreiben lassen, ohne in die roten Zahlen zu geraten.
Da die genannte Einrichtung
tatsächlich jedoch nur rund 7 Vollzeitstellen (einschließlich Nachtwache) vorhält, hat sie
Personalkosten von 21.000 Euro. Damit liegt sie um rund 11.000 Euro unter dem Betrag,
den die Pflegekassen zahlen. Besagtes Heim streicht demnach Pflegeversicherungsgeld von 32.000 Euro ein,
erbringt jedoch nur 65 Prozent der dafür vorgesehenen Pflegeleistung. Dies ganz bewusst und mit voller Berechnung.
Eigentlich nennt man so etwas Betrug. Bei einem Handwerksbetrieb würde man das nie akzeptieren. Aber
Heimbetreiber haben wegen solcher Delikte nichts zu befürchten. Nur deshalb kann eine solche Praxis überhaupt
praktiziert werden. Gegenüberstellungen dieser Art sind unüblich, Mitarbeiter und Außenstehende haben
normalerweise keinen Einblick in die Kostenbilanz ihres Heimes. Kaum ein Heim ist bereit, seine Zahlen und
Fakten offen zu legen.
Wir als
pflege-shv wollen und müssen uns hier einmischen. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Pflegekräfte verheizt
werden, weil Heimbetreiber nicht bewohner- sondern gewinnorientiert wirtschaften.
Es ist nicht in Ordnung, dass pflegebedürftige Menschen oftmals wegen der hohen
Heimkosten um Haus uns Hof gebracht werden und als Gegenleistung bestenfalls eine Schema F Versorgung auf unterstem Niveau
erhalten.
Wir fordern eine für jeden Laien nachvollziehbare Transparenz, die Bewohner,
Angehörige und Mitarbeiter verstehen können, sowie eine bewohner- und mitarbeiterorientierte
Personalberechnung.
Zu den Heimkosten siehe auch
die WDR Recherche:
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20040826/b_1.phtml
Kein Einzelfall:
Mit dem Pflegequalitätssicherungsgesetzes (PQsG)
wurden Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (LQV) getroffen, nicht zuletzt um nachprüfen zu können, ob ein
Pflegeheim auch tatsächlich das über die anerkannten Personalberechnungswege ermittelte Personal bereitstellt.
"Auf verlangen einer jeden Vertragspartei hat der Träger in einem Personalabgleich nachzuweisen, dass seine
Einrichtung das in der LQV als notwendig und ausreichend erkannte Personal auch tatsächlich bereitstellt und
bestimmungsgemäß einsetzt" (§80a Abs 5 SGB XI-E). Wie wenig sich Leistungsträger daran gebunden fühlen, macht
folgende Prüfung deutliche:
"Die finanzielle Dimension zeigt ein Personalabgleich, der im Frühjahr 2000 von einem
Medizinischen Dienst in 22 Pflegeeinrichtungen durchgeführt wurde. Hierbei stellte sich heraus, dass in 18
Einrichtungen die vom MDK festgestellte personelle Besetzung im Pflege- und Betreuungsbereich nicht mit den in die
Pflegesätze einkalkulierten Personalzahlen und -kosten übereinstimmte. Es ergaben sich folgende Abweichungen:
- in 8 Einrichtungen von bis zu 3 Vollkräften
- in 6 Einrichtungen von 3,1 bis 9,9 Vollkräfte
- in 4 Einrichtungen von 10 Vollkräften und mehr
Eine vertragswidrige Unterbesetzung von 10 Vollkräften bedeutet, auf ein Jahr hochgerechnet,
einen Erlös ("windfall-profit") von rund 800.000DM, dem keine entsprechende Leistung der Pflegeeinrichtung
gegenübersteht.
Da muss man sich Fragen, was ein Gesetz wert ist, das ungestraft missachtet werden darf.
Denn obwohl dieses von der AOK ermittelte und dokumentierte Ergebnis an entsprechenden Stellen bekannt gemacht
wurde, hatte es für die betreffenden Einrichtungen keine Konsequenzen.
Personalberechnungs-Tabelle
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