Menschenrechtsverletzungen
im Pflegealltag
Das Deutsche Institut für
Menschenrechte (DIMR) hat die
rechtliche Situation
pflegeabhängiger Menschen in Deutschland untersucht
und ein niederschmetterndes Ergebnis zu Tage gefördert.
Lesen Sie
hier den Bericht und die Studie "Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege"
Wegen massiver Kritik und um Missverständnisse auszuräumen, wurde die Studie inzwischen an einigen Stellen
überarbeitet. Hierdurch ändert sich jedoch nicht der Aussagegehalt. -
Auflage 2 August 2006
Stellungnahme Pflege-SHV
Die vom Deutschen Institut für
Menschenrechte im Juni 2006 vorgelegte Studie "Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege", bestätigt
unser Reden und Schreiben in wesentlichen Punkten. Zusammenfassend wurde hierbei festgestellt, "dass in Deutschland
erhebliche Mängel im Bereich der Altenpflege bestehen. … Eine flächendeckende Gewährleistung der
diskriminierungsfreien menschenwürdigen Grundversorgung ist nicht
erreicht."
Besonders Interessant an dieser Studie ist der Versuch, den Rechtsanspruch und die Pflegerealität gegenüber zu
stellen. So wird im ersten Teil festgestellt, dass es an Rechtsnormen und
Empfehlungen zur Gewährleistung menschenwürdiger Versorgungsstrukturen nicht mangelt. Der zweite Teil konzentriert
sich auf die Umsetzung dieser Normen in Deutschland. Dabei wird zunächst
festgestellt, dass es nahezu keine wissenschaftlich fundierten Daten zur
Pflegequalität gibt und man sich derzeit lediglich auf die Erhebungen des MDS (Qualitätsbericht 2004) berufen kann,
die im wesentlichen jedoch auf Ernährung- und Flüssigkeitsversorgung, Inkontinenzversorgung,
Dekubitusprophylaxe/-Therapie und Pflegeplanung-/dokumentation beschränkt
ist. Die hohe Anzahl der als defizitär bewerteten Versorgung, gibt auch nach Ansicht des Verfassers zu erkennen, "dass in Deutschland bei weitem keine flächendeckende
Grundversorgung der Pflegebedürftigen erreicht ist" Rechnet man
die Prozentangaben im MDS Bericht von 2004 um, so wurde bei 384.000
pflegebedürftige Menschen eine mangelhafte Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung
festgestellt. Bei 440.000 Personen zeigten sich Defizite bei der Dekubitusprophylaxe oder Therapie, 212.000 Pflegebedürftige
hatten keine angemessene Inkontinenzversorgung. Die Pflegedokumentation zeigte bei 308.000 Personen teilweise erhebliche
Lücken. Demnach wurden 563.000 Personen von professionellen Pflegediensten oder in Einrichtungen versorgt, ohne die nötigen
Informationen über die Vorgeschichte dieser Menschen.
Pflege-shv begrüßt diese Arbeit sehr und hofft, dass die Studie auch auf politischer Ebene
einen neuen Impuls gibt, den Menschenrechtsverletzungen in der Pflege endlich konsequent entgegen zu treten. Die vielen
Einzelanzeigen und Schlagzeilen von Missständen wurden bislang von der Politik immer wieder heruntergespielt. Man
glaubt den Augenzeugenberichten einfach nicht, will sich mit der Tragweite dieser Menschenrechtsverletzungen nicht
konfrontieren.
Mich hat diese Studie
zu folgenden Ergänzungen und Erläuterungen angeregt, die bei dieser Problematik eine ursächliche Rolle spielen:
Fragwürdige Schwerpunktsetzung
Ergänzend zu den der Studie entnommenen Aussagen, erinnere ich daran, dass die vor genannten Bereiche bislang die einzigen sind, die einer
systematischen Prüfung unterzogen werden. Mit der Folge, dass Einrichtungen
und Pflegedienste in besonderer Weise darauf achten, wenigstens in Punkto Ernährung, Dekubitus, Inkontinenz und
Dokumentation die Erwartungen zu erfüllen. Wenn schon diese geprüften
Bereiche derartige Defizite aufweisen, kann man sich ungefähr ausrechnen, wie viel größer die Defizite in der
psychosozialen Betreuung sind? Zur Beurteilung der menschlichen Betreuungsqualität, fühlt sich derzeit kein Kontrollorgan berufen. Die
zahlreichen Berichte von Menschenrechtsverletzungen im Umgang mit pflegebedürftigen alten Menschen, verbunden mit der
Tatsache, dass diese nicht Gegenstand von Qualitätsstandards und –kontrollen sind, lassen auf eine hohe Dunkelziffer
schließen.
Entmündigung pflegebedürftiger alter Menschen ist
Alltag – auch in Krankenhäusern und Kliniken.
Insider wissen, dass Gewalthandlungen in
Kliniken, Krankenhäusern, Pflegeheimen und auch in der häuslichen Pflege gegenüber
alten, pflegeabhängigen Menschen Alltagspraxis sind. Das fängt schon damit an, dass Klinikärzte bei alten Menschen,
vor allem wenn diese einen dementen Eindruck machen, selbstverständlich Anordnungen über deren Kopf hinweg treffen. In
den Institutionen haben Alterskranke nahezu keine Selbstbestimmungsrechte: "Sie
müssen diese Tablette nehmen, hat der Doktor gesagt!", heißt es, wenn jemand nachfragt. Oder: "Wir legen
Ihnen jetzt einen Katheter, weil Sie nicht zur Toilette können." Im
anerzogenen Gehorsam gegenüber vermeintlichen Obrigkeiten, fügt sich die Mehrzahl alter Menschen klaglos den
Anordnungen. Dieser Mechanismus der selbstverständlichen Entmündigung
setzt sich in den Pflegeheimen meist fort. Auch hier wird pausenlos über
die Köpfe der Pflegebedürftigen hinweg bestimmt, ohne dass dies sonderlich tragisch genommen wird - nicht einmal von
den Betroffenen selbst. "So ist es nun mal in einem Krankenhaus oder Pflegeheim. Jeder muss sich hier anpassen –
wie soll das Personal sonst die Arbeit geschafft bekommen.", entschuldigen Betroffenen
die übliche Form der Hospitalisierung meist selbst. Weder das Personal noch die Bewohner oder Angehörigen sehen hinter
diesen Nötigungen und der Missachtung individueller Wünsche und Gewohnheiten etwas Diskriminierendes oder gar Gewalt.
Denn man kennt es nicht anders und weiß nicht, wie die Abläufe anders organisiert werden können.
Uneffektives Kontrollsystem, welches an den
Kernproblemen vorbeigeht.
Bei seiner Analyse des rechtliches Rahmens geht der Autor der Studie u.a. auf
verschiedene Mängel im Kontrollsystem
ein, sowie auf die mangelhafte oder inkonsequente Umsetzung des in 2002
hierzulande eingeführten Pflege-Qualitätssicherungsgesetz. Ergänzend dazu
möchte ich hervorheben, dass wir eine völlig andere Art von
Kontrolle benötigen - mit dem Schwerpunkt auf Ergebnisqualität. Denn die
Ergebnisse spielen bislang überhaupt keine Rolle. Stattdessen wird vor
allem Wert auf die strukturelle Qualität gelegt, zum Beispiel darauf, ob das Dekubitusrisiko - anhand der per
Expertenstandard empfohlenen Einschätzungsskala - ermittelt wurde, ob ein schriftlicher Bewegungs-/ Lagerungsplan
vorliegt und die Durchführung lückenlos abgezeichnet wurde. Selbst Heime in denen kein Dekubitus vorliegt, können bei der MDK Prüfung schlecht abschneiden, während Heime mit
zahlreichen Druckgeschwüren, aber ordnungsgemäß geführten Unterlagen, unbeanstandet bleiben. Die auf einzelne Körperdefizite,
Strukturelemente und Expertenstandards konzentrierte Kontrolle und Qualitätssicherung hat eine Bürokratisierung zur
Folge, die in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. So konnte die Dekubitusrate trotz des bereits 2000 verbindlich eingeführten
"Expertenstandards Dekubitusprophylaxe" nicht gesenkt werden.
Die Objektivierungsbemühungen der Wissenschaft verunsichern
den Umgang mit dem Subjekt Mensch und tragen dazu bei, dass Pflege mehr und
mehr als Sachleistung am Kunden verstanden wird.
Nach Auffassung der Autoren der Studie, sind die Defizite in der Pflege nicht zuletzt
auf das Fehlen wissenschaftlich-professioneller Pflegestandards zurückzuführen, dessen
Entwicklung als Maßnahme zur Qualitätssteigerung empfohlen wird. Dieser Einschätzung kann ich mich nicht anschließen,
siehe auch meine an anderer Stelle veröffentliche Kritik. Die im SGB XI formulierte Verpflichtung, die Pflege sei "entsprechend dem allgemein
anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse" auszurichten, halte ich für völlig ausreichend.
Die Defizite in der Pflege beruhen ganz sicher nicht auf einem Mangel an evidenzbasierten Standards
im Stil unserer Expertenstandards, auch wenn dies führende Köpfe in der Pflege unermüdlich behaupten. Vielmehr
beruhen speziell die Menschenrechtsverletzungen im Umgang mit Pflegeabhängigen auf dem historisch gewachsenen,
funktionalistischen Verständnis, welches schwer nur aus den Köpfen der Pflegenden und Ärzte herauszubringen ist.
Hinzu kommt eine Form von Versachlichung in Medizin und Pflege, die dem
Kranken/Pflegebedürftigen die Rolle eines Behandlungs- oder
Versorgungsgegenstands auferlegt. Im Sprachgebrauch ist diese Versachlichung allgegenwärtig. So spricht man vom Krankheitsfall, vom Apoplex, vom Diabetiker oder Herzinfarkt - man
rechnet in Fallpauschalen. Pflegeleistungen
werden seit Einführung der Pflegeversicherung offiziell als Sachleistungen definiert, Pflege als Handwerk am Körper
verstanden. Die psychosoziale Betreuung wird als ureigene Pflegeleistung von den Kassen nicht anerkannt, sie findet
keine Berücksichtigung in den Zeitwerten abrechenbarer Sachleistungen. Von
Pflegenden wird erwartet, dass sie eine bestimmte Anzahl von Ganzwaschungen oder anderer Verrichtungen in einer
bestimmten Zeit erledigen. Wenn sie diese Erwartung nicht erfüllen, sind sie in den Augen ihrer Vorgesetzen oder
Kollegen schlecht. Unter diesem Erwartungsdruck stehend, verlieren viele KollegInnen ihre ursprünglichen Ideale, sie
stumpfen ab gegenüber den menschlichen Nöten und müssen somit kein schlechtes Gewissen mehr haben, wenn sie grob mit
hilfeabhängigen Menschen umgehen oder diese gar behandeln wie den letzten Dreck. Man muss das einfach so deutlich
benennen, damit der in der Studie häufig verwendete Begriff der Diskriminierung ein Gesicht bekommt.
Ich rege an dieser Stelle an, den hier nur kurz
skizzierten Gewaltmechanismus, der für viele Pflegekräfte und in vielen Einrichtungen Alltag ist, zu untersuchen. Denn
wir leben in einer Zeit in der leider nur noch das Gewicht hat, was per Studie belegt werden kann.
Standard für menschenwürdige Grundversorgung
"Abgesehen von solchen Standards für pflegespezifische Bereiche fehlt es jedoch an
einem allgemeinen Standard für eine menschenwürdige Grundversorgung. Gemeint ist damit kein Pflegestandard, sondern
eine Konkretisierung des pflegerischen Minimums dessen, was durch das Gesetz bereits verbindlich ist." In diesem Zusammenhang verweist der Autor auf die in 2005 vom Runden-Tisch-Pflege
vorgelegte "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen",
die als Konkretisierung eines pflegerischen Minimums verstanden wird, ohne
dass ihr die Funktion eines Standards zukommt.
Auch
wir plädieren als Verband dafür, diese Charta zur allgemeinverbindlichen
Qualitätsrichtlinie zu erklären, dahin gehend, dass jeder Leistungsanbieter sich zur Erfüllung dieser
Mindestforderung verpflichtet fühlen muss. Wir schließen uns der Empfehlung des Deutschen Instituts für
Menschenrechte an, die Charta zum Bestandteil individueller Heimverträge zu machen und plädieren dafür, dass sich die
offiziellen Aufsichtsorgane, Heimaufsicht und MDK entlang der Charta ausrichten.
Noch
ist nicht abzusehen, ob und wann die Charta in dieser Weise als übergeordneter
Qualitätsmaßstab Verbindlichkeit erhält. Unser Verband ist derzeit dabei überprüfbare Kriterien für menschenwürdige
Pflege zu definieren, wobei wir uns ebenfalls entlang der Charta bewegen wollen. Wir planen eine Art Gütesiegel für
menschenwürdige Pflege, denn bis es eine "Bundeskampagne für menschenwürdige Pflege" geben wird, können
noch Jahrzehnte vergehen. Bis dahin sind wir vermutlich alle schon selbst alt und grau. Betrachtet man die mit großen
Versprechungen ins Leben gerufen Aktion des Runden-Tisches-Pflege, dessen Mitglied ich sein durfte, und wie die
Ergebnisse seit ihrer Bekanntgabe im November 2005 in der Versenkung verschwunden sind, stärkt das nicht gerade das
Vertrauen in die Politik als Motor für eine bessere Pflegezukunft.
Adelheid
von Stösser,
3.Juli 2006
Anlässlich dieser Studie, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte,
Fachleute von Bundestag und Regierung zu einem Fachgespräch eingeladen, sowie Frau von Stösser als Fachfrau an
der Basis, siehe Einladungsschreiben.
Dieser Einladung folgten 17 Abgeordnete und Mitarbeiter aller Parteien. Herr Dr. Aichele
stellte zunächst die Studie vor und die sich daraus an die Adresse der Politik zu stellenden Forderungen. Frau
von Stösser erklärte an Hand von alltäglichen Beispielen, dass die tatsächlichen Rechtsverletzungen bei weitem
höher liegen, als es die vorliegende Studie erahnen lässt. Sie bekräftigte die Insuffizienz des derzeitigen
Kontrollsystems und forderte konsequentes Durchgreifen. Es muss endlich aufhören, dass z.B. Richter Fixierungen
und ruhigstellende Medikamente genehmigen, weil sie nicht wissen, dass es auch Alternativen gibt und weil sie denken,
der Einrichtung sei eine bessere Personalausstattung nicht möglich. Auf entsprechende Einwände einer Abgeordneten
entgegnete sie: "Sie verkennen den Mechanismus, der hinter der zur Normalität geworden Praxis steht: Weil es
ruhigstellende Mittel gibt, Ärzte die diese bedenkenlos verschreiben und Richter die ungeprüft jeden Antrag
genehmigen, brauchen Heime nur eine Nachtwache einzusetzen, wo bei einer menschenwürdigen und kompetenten
Betreuung mindestens drei Personen erforderlich wären. Wenn Sie die Mittel schlucken sollten, die einem alten
Menschen häufig eingetrichtert werden, damit er den Ablauf der Einrichtung nicht stört, es würde Sie umhauen. So
etwas muss verboten werden. Wir leben nicht mehr in der Zeit, als man noch dankbar für jeden sein musste, der ein Heim
für Pflegebedürftige betreibt. Die Heime wären nicht wie Pilze aus dem Boden gesprossen, wenn sich damit nicht Geld
verdienen ließe. Niemand wird gezwungen ein Heim zu betreiben." Auch Herr Aichele betonte mehrfach,
dass es hier nicht um die Frage der Finanzierbarkeit gehen darf, denn der Staat ist in der Pflicht dafür zu sorgen,
dass die Menschenrechte gewährleistet werden, da kann man die pflegebedürftigen alten Menschen nicht ausnehmen, weil das
zu teuer erscheint. Niemand konnte dem widersprechen.
Der Pflege-Selbsthilfeverband hat im Deutschen Institut für Menschenrechte einen starken Verbündeten, das wurde durch dieses Gespräch verdeutlicht.
Zu den Reaktionen auf die Studie
Die Studie des Deutschen Institutes für Menschenrechte
löst bei Leistungsanbietern und deren Interessensvertretern massive Kritik aus. Von schlampiger
Recherche ist hier die Rede, man wirft dem Institut vor, keine eigenen Untersuchungen gemacht zu haben und stößt
sich an den "Horrorzahlen" von z.B. 245 000 Mangelernährten, die ins Feld geführt werden. Dabei wird
im Eifer übersehen, dass diese Zahlen nichts anderes darstellen, als eine Umrechnung der Prozentangaben auf die Anzahl
aller pflegebedürftigen Bundesbürger, wie sie im MDS Bericht zu lesen stehen. Damit wollte der Autor lediglich
die Anzahl der betroffenen Menschen verdeutlichen, die sich hinter den harmlos erscheinenden Prozentangaben in
diesem Bericht verbergen. Wenn es dort beispielsweise heißt, in 10, 20 oder 30 Prozent der untersuchten
Fälle wurden Defizite bei ..... festgestellt, klingt das harmlos und verleitet zu der Haltung, dass überwiegend doch
alles in Ordnung sei und kein Handlungsbedarf bestehe. Indem diese Angaben in Zahlen hochgerechnet werden, wird
jedem die Größenordnung der Vernachlässigungen deutlich. Nun kann man nicht mehr von Einzelfällen
sprechen. Diese Konfrontation behagt natürlich denen nicht, die bislang behaupten, die Pflege in Deutschland sei
besser als ihr Ruf. Anstatt sich unabhängigen und unangemeldeten Kontrollen zu öffnen und so den
Beweis anzutreten, dass in den eigenen Reihen tatsächlich alles in Ordnung ist, lehnt man diese kategorisch ab.
Warum wohl? Wer nichts zu verbergen hat, muss nichts vertuschen, sondern kann jederzeit zeigen, das z.B. die Personen
die auf dem Dienstplan stehen, tatsächlich auch im Dienst sind. Alleine die Tatsache, dass sich die Heimträger
derartig gegen unangekündigte Kontrollen verwehren, müsste den politisch Verantwortlichen zu Denken
geben.
Die massive Kritik an der Studie hat das DMIR veranlasst, die am stärksten kritisierten
Punkte etwas genauer und unmissverständlicher zu formulieren. Die zweite Auflage finden Sie hier.
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