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Menschenrechtsverletzungen 

im Pflegealltag

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat  die rechtliche Situation pflegeabhängiger  Menschen in Deutschland untersucht und ein niederschmetterndes Ergebnis zu Tage gefördert.

Lesen Sie hier den Bericht und die Studie   "Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege"

Wegen massiver Kritik und um Missverständnisse auszuräumen, wurde die Studie inzwischen an einigen Stellen überarbeitet. Hierdurch ändert sich jedoch nicht der Aussagegehalt. - 

Auflage 2  August 2006 


Stellungnahme Pflege-SHV 

Die vom Deutschen Institut für Menschenrechte im Juni 2006 vorgelegte Studie "Soziale Menschenrechte älterer Personen in Pflege", bestätigt unser Reden und Schreiben in wesentlichen Punkten. Zusammenfassend wurde hierbei festgestellt, "dass in Deutschland erhebliche Mängel im Bereich der Altenpflege bestehen. … Eine flächendeckende Gewährleistung der diskriminierungsfreien menschenwürdigen Grundversorgung  ist nicht erreicht." 

Besonders Interessant an dieser Studie ist der Versuch, den Rechtsanspruch und die Pflegerealität gegenüber zu stellen. So wird im ersten Teil festgestellt, dass es an  Rechtsnormen und Empfehlungen zur Gewährleistung menschenwürdiger Versorgungsstrukturen nicht mangelt. Der zweite Teil konzentriert sich auf die Umsetzung dieser Normen in Deutschland. Dabei wird  zunächst festgestellt, dass es nahezu keine  wissenschaftlich fundierten Daten zur Pflegequalität gibt und man sich derzeit lediglich auf die Erhebungen des MDS (Qualitätsbericht 2004) berufen kann, die im wesentlichen jedoch auf Ernährung- und Flüssigkeitsversorgung, Inkontinenzversorgung, Dekubitusprophylaxe/-Therapie und  Pflegeplanung-/dokumentation beschränkt ist. Die hohe Anzahl der als defizitär bewerteten Versorgung, gibt auch nach Ansicht des Verfassers  zu erkennen, "dass in Deutschland bei weitem keine flächendeckende Grundversorgung der Pflegebedürftigen erreicht ist"   Rechnet man die Prozentangaben im MDS Bericht von 2004  um, so wurde bei  384.000 pflegebedürftige Menschen eine mangelhafte  Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung festgestellt. Bei 440.000 Personen zeigten sich Defizite bei der Dekubitusprophylaxe oder Therapie, 212.000 Pflegebedürftige hatten keine angemessene Inkontinenzversorgung. Die Pflegedokumentation zeigte bei 308.000 Personen teilweise erhebliche Lücken. Demnach wurden 563.000 Personen von professionellen Pflegediensten oder in Einrichtungen versorgt, ohne die nötigen Informationen über die Vorgeschichte dieser Menschen.

Pflege-shv begrüßt diese Arbeit sehr und hofft, dass die Studie auch auf politischer Ebene einen neuen Impuls gibt, den Menschenrechtsverletzungen in der Pflege endlich konsequent entgegen zu treten. Die vielen Einzelanzeigen und Schlagzeilen von Missständen wurden bislang von der Politik immer wieder heruntergespielt. Man glaubt den Augenzeugenberichten einfach nicht, will sich mit der Tragweite dieser Menschenrechtsverletzungen nicht konfrontieren.    

Mich hat diese Studie zu folgenden Ergänzungen und Erläuterungen angeregt, die bei dieser Problematik eine ursächliche Rolle spielen:

Fragwürdige Schwerpunktsetzung  

Ergänzend zu den der Studie entnommenen Aussagen, erinnere ich daran,   dass die vor genannten Bereiche bislang die einzigen sind, die einer systematischen Prüfung unterzogen werden. Mit der Folge, dass  Einrichtungen und Pflegedienste in besonderer Weise darauf achten, wenigstens in Punkto Ernährung, Dekubitus, Inkontinenz und Dokumentation die Erwartungen  zu erfüllen. Wenn schon diese geprüften Bereiche derartige Defizite aufweisen, kann man sich ungefähr ausrechnen, wie viel größer die Defizite in der psychosozialen Betreuung sind? Zur Beurteilung der  menschlichen  Betreuungsqualität, fühlt sich derzeit kein Kontrollorgan berufen. Die zahlreichen Berichte von Menschenrechtsverletzungen im Umgang mit pflegebedürftigen alten Menschen, verbunden mit der Tatsache, dass diese nicht Gegenstand von Qualitätsstandards und –kontrollen sind, lassen auf eine hohe Dunkelziffer schließen.

Entmündigung pflegebedürftiger alter Menschen ist Alltag – auch in Krankenhäusern und Kliniken.  

Insider wissen, dass Gewalthandlungen  in Kliniken, Krankenhäusern, Pflegeheimen und auch in der häuslichen Pflege   gegenüber alten, pflegeabhängigen Menschen Alltagspraxis sind. Das fängt schon damit an, dass Klinikärzte bei alten Menschen, vor allem wenn diese einen dementen Eindruck machen, selbstverständlich Anordnungen über deren Kopf hinweg treffen. In den Institutionen haben Alterskranke nahezu keine Selbstbestimmungsrechte:  "Sie müssen diese Tablette nehmen, hat der Doktor gesagt!", heißt es, wenn jemand nachfragt. Oder: "Wir legen Ihnen jetzt einen Katheter, weil Sie nicht zur Toilette können."  Im anerzogenen Gehorsam gegenüber vermeintlichen Obrigkeiten, fügt sich die Mehrzahl alter Menschen klaglos den Anordnungen.  Dieser Mechanismus der selbstverständlichen Entmündigung setzt sich in den Pflegeheimen meist fort.  Auch hier wird pausenlos über die Köpfe der Pflegebedürftigen hinweg bestimmt, ohne dass dies sonderlich tragisch genommen wird - nicht einmal von den Betroffenen selbst. "So ist es nun mal in einem Krankenhaus oder Pflegeheim. Jeder muss sich hier anpassen – wie soll das Personal sonst die Arbeit geschafft bekommen.", entschuldigen   Betroffenen die übliche Form der Hospitalisierung meist selbst. Weder das Personal noch die Bewohner oder Angehörigen sehen hinter diesen Nötigungen und der Missachtung individueller Wünsche und Gewohnheiten etwas Diskriminierendes oder gar Gewalt. Denn man kennt es nicht anders und weiß nicht, wie die Abläufe anders organisiert werden können.

Uneffektives Kontrollsystem, welches an den Kernproblemen vorbeigeht.  

Bei seiner Analyse des rechtliches Rahmens geht der Autor der Studie u.a. auf verschiedene  Mängel im  Kontrollsystem ein, sowie auf die  mangelhafte oder inkonsequente Umsetzung des in 2002 hierzulande eingeführten  Pflege-Qualitätssicherungsgesetz. Ergänzend dazu möchte ich hervorheben, dass wir   eine völlig andere Art von Kontrolle benötigen - mit dem Schwerpunkt auf Ergebnisqualität.  Denn die Ergebnisse spielen bislang überhaupt keine Rolle. Stattdessen wird  vor allem Wert auf die strukturelle Qualität gelegt, zum Beispiel darauf, ob das Dekubitusrisiko - anhand der per Expertenstandard empfohlenen Einschätzungsskala - ermittelt wurde, ob ein schriftlicher Bewegungs-/ Lagerungsplan vorliegt und die Durchführung lückenlos abgezeichnet wurde. Selbst Heime in denen kein Dekubitus  vorliegt, können bei der MDK Prüfung schlecht abschneiden, während Heime mit zahlreichen Druckgeschwüren, aber ordnungsgemäß geführten Unterlagen, unbeanstandet bleiben. Die auf einzelne Körperdefizite, Strukturelemente und Expertenstandards konzentrierte Kontrolle und Qualitätssicherung hat eine Bürokratisierung zur Folge, die in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. So konnte die Dekubitusrate trotz des bereits 2000 verbindlich eingeführten "Expertenstandards Dekubitusprophylaxe" nicht gesenkt werden.  

Die Objektivierungsbemühungen der Wissenschaft verunsichern den Umgang mit dem Subjekt Mensch und tragen  dazu bei, dass Pflege mehr und mehr als Sachleistung am Kunden verstanden wird.

Nach Auffassung der Autoren der Studie, sind die Defizite in der Pflege nicht zuletzt auf das Fehlen wissenschaftlich-professioneller Pflegestandards zurückzuführen,  dessen Entwicklung als Maßnahme zur Qualitätssteigerung empfohlen wird. Dieser Einschätzung kann ich mich nicht anschließen, siehe auch meine an anderer Stelle veröffentliche Kritik.   Die  im  SGB XI  formulierte Verpflichtung, die Pflege sei "entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse" auszurichten, halte ich für völlig ausreichend.

Die Defizite in der Pflege beruhen ganz sicher nicht auf einem Mangel an evidenzbasierten Standards im Stil unserer Expertenstandards, auch wenn dies führende Köpfe in der Pflege unermüdlich behaupten. Vielmehr beruhen speziell die Menschenrechtsverletzungen im Umgang mit Pflegeabhängigen auf dem historisch gewachsenen, funktionalistischen Verständnis, welches schwer nur aus den Köpfen der Pflegenden und Ärzte herauszubringen ist. Hinzu kommt eine Form von  Versachlichung in Medizin und Pflege, die dem Kranken/Pflegebedürftigen die Rolle eines  Behandlungs- oder Versorgungsgegenstands auferlegt. Im Sprachgebrauch ist diese Versachlichung allgegenwärtig. So  spricht man vom Krankheitsfall, vom Apoplex, vom Diabetiker oder Herzinfarkt - man rechnet in  Fallpauschalen.   Pflegeleistungen werden seit Einführung der Pflegeversicherung offiziell als Sachleistungen definiert, Pflege als Handwerk am Körper verstanden. Die psychosoziale Betreuung wird als ureigene Pflegeleistung von den Kassen nicht anerkannt, sie findet keine Berücksichtigung in den Zeitwerten abrechenbarer Sachleistungen.   Von Pflegenden wird erwartet, dass sie eine bestimmte Anzahl von Ganzwaschungen oder anderer Verrichtungen in einer bestimmten Zeit erledigen. Wenn sie diese Erwartung nicht erfüllen, sind sie in den Augen ihrer Vorgesetzen oder Kollegen schlecht. Unter diesem Erwartungsdruck stehend, verlieren viele KollegInnen ihre ursprünglichen Ideale, sie stumpfen ab gegenüber den menschlichen Nöten und müssen somit kein schlechtes Gewissen mehr haben, wenn sie grob mit hilfeabhängigen Menschen umgehen oder diese gar behandeln wie den letzten Dreck. Man muss das einfach so deutlich benennen, damit der in der Studie häufig verwendete Begriff der Diskriminierung ein Gesicht bekommt. 

Ich rege an dieser Stelle an, den hier nur kurz skizzierten Gewaltmechanismus, der für viele Pflegekräfte und in vielen Einrichtungen Alltag ist, zu untersuchen. Denn wir leben in einer Zeit in der leider nur noch das Gewicht hat, was per Studie belegt werden kann.    

Standard für menschenwürdige Grundversorgung

"Abgesehen von solchen Standards für pflegespezifische Bereiche fehlt es jedoch an einem allgemeinen Standard für eine menschenwürdige Grundversorgung. Gemeint ist damit kein Pflegestandard, sondern eine Konkretisierung des pflegerischen Minimums dessen, was durch das Gesetz bereits verbindlich ist."  In diesem Zusammenhang verweist der Autor auf die in 2005 vom Runden-Tisch-Pflege vorgelegte "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen", die als  Konkretisierung eines pflegerischen Minimums verstanden wird, ohne dass ihr die Funktion eines Standards zukommt.  

Auch wir  plädieren als Verband dafür, diese Charta zur allgemeinverbindlichen Qualitätsrichtlinie zu erklären, dahin gehend, dass jeder Leistungsanbieter sich zur Erfüllung dieser Mindestforderung verpflichtet fühlen muss. Wir schließen uns der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte an, die Charta zum Bestandteil individueller Heimverträge zu machen und plädieren dafür, dass sich die offiziellen Aufsichtsorgane, Heimaufsicht und MDK entlang der Charta ausrichten. 

Noch ist  nicht abzusehen, ob und wann die Charta in dieser Weise als übergeordneter Qualitätsmaßstab Verbindlichkeit erhält. Unser Verband ist derzeit dabei überprüfbare Kriterien für menschenwürdige Pflege zu definieren, wobei wir uns ebenfalls entlang der Charta bewegen wollen. Wir planen eine Art Gütesiegel für menschenwürdige Pflege, denn bis es eine "Bundeskampagne für menschenwürdige Pflege" geben wird, können noch Jahrzehnte vergehen. Bis dahin sind wir vermutlich alle schon selbst alt und grau. Betrachtet man die mit großen Versprechungen ins Leben gerufen Aktion des Runden-Tisches-Pflege, dessen Mitglied ich sein durfte, und wie die Ergebnisse seit ihrer Bekanntgabe im November 2005 in der Versenkung verschwunden sind, stärkt das nicht gerade das Vertrauen in die Politik als Motor für eine bessere Pflegezukunft.

 Adelheid von Stösser, 3.Juli 2006


Anlässlich dieser Studie, hat das  Deutsche Institut für Menschenrechte,   Fachleute von  Bundestag und Regierung zu einem Fachgespräch eingeladen, sowie Frau von Stösser als Fachfrau an der Basis, siehe Einladungsschreiben

Dieser Einladung folgten 17 Abgeordnete und Mitarbeiter  aller Parteien. Herr Dr. Aichele stellte zunächst die Studie vor und die sich daraus an die Adresse der Politik zu stellenden  Forderungen. Frau von Stösser erklärte an Hand von alltäglichen Beispielen, dass die tatsächlichen Rechtsverletzungen bei weitem höher liegen, als es die vorliegende Studie  erahnen lässt. Sie bekräftigte die Insuffizienz des derzeitigen Kontrollsystems und forderte konsequentes Durchgreifen. Es muss endlich aufhören, dass z.B. Richter   Fixierungen und ruhigstellende Medikamente genehmigen, weil sie nicht wissen, dass es auch Alternativen gibt und weil sie denken, der Einrichtung sei eine bessere Personalausstattung nicht möglich. Auf entsprechende Einwände einer Abgeordneten entgegnete sie:  "Sie verkennen den Mechanismus, der hinter der zur Normalität geworden Praxis steht: Weil es ruhigstellende Mittel gibt, Ärzte die diese bedenkenlos verschreiben und Richter die ungeprüft jeden Antrag genehmigen,  brauchen Heime nur eine Nachtwache einzusetzen, wo bei einer menschenwürdigen und kompetenten Betreuung mindestens drei Personen erforderlich wären.  Wenn Sie die Mittel schlucken sollten, die einem alten Menschen häufig eingetrichtert werden, damit er den Ablauf der Einrichtung nicht stört, es würde Sie umhauen. So etwas muss verboten werden. Wir leben nicht mehr in der Zeit, als man noch dankbar für jeden sein musste, der ein Heim für Pflegebedürftige betreibt. Die Heime wären nicht wie Pilze aus dem Boden gesprossen, wenn sich damit nicht Geld verdienen ließe.  Niemand wird gezwungen ein Heim zu betreiben."  Auch Herr Aichele betonte mehrfach, dass es hier nicht um die Frage der Finanzierbarkeit gehen darf, denn der Staat ist in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte gewährleistet werden, da kann man die pflegebedürftigen alten Menschen nicht ausnehmen, weil das zu teuer erscheint. Niemand konnte dem widersprechen. 

Der Pflege-Selbsthilfeverband hat  im Deutschen Institut für Menschenrechte einen starken Verbündeten, das wurde durch dieses Gespräch verdeutlicht.  


Zu den Reaktionen auf die Studie 

Die  Studie des Deutschen Institutes für Menschenrechte löst  bei  Leistungsanbietern und deren  Interessensvertretern massive Kritik aus.  Von schlampiger Recherche ist  hier die Rede, man wirft dem Institut vor, keine eigenen Untersuchungen gemacht zu haben und stößt sich an den "Horrorzahlen" von z.B. 245 000 Mangelernährten,  die ins Feld geführt werden. Dabei wird im Eifer übersehen, dass diese Zahlen nichts anderes darstellen, als eine Umrechnung der Prozentangaben auf die Anzahl aller pflegebedürftigen Bundesbürger, wie sie im MDS Bericht zu lesen stehen.  Damit wollte der Autor lediglich die Anzahl der betroffenen Menschen verdeutlichen,  die sich hinter den harmlos erscheinenden Prozentangaben in diesem Bericht verbergen.  Wenn es dort beispielsweise heißt, in  10, 20 oder 30 Prozent der untersuchten Fälle wurden Defizite bei ..... festgestellt, klingt das harmlos und verleitet zu der Haltung, dass überwiegend doch alles in Ordnung sei  und kein Handlungsbedarf bestehe. Indem diese Angaben in Zahlen  hochgerechnet werden, wird jedem die Größenordnung der  Vernachlässigungen  deutlich. Nun kann man nicht mehr von Einzelfällen sprechen.  Diese Konfrontation behagt natürlich denen nicht, die bislang behaupten, die Pflege in Deutschland sei besser als ihr Ruf.  Anstatt sich unabhängigen und unangemeldeten  Kontrollen zu öffnen und so  den Beweis anzutreten, dass in den eigenen Reihen tatsächlich alles in Ordnung ist, lehnt man diese kategorisch ab.  Warum wohl? Wer nichts zu verbergen hat, muss nichts vertuschen, sondern kann jederzeit zeigen, das z.B. die Personen die auf dem Dienstplan stehen, tatsächlich auch im Dienst sind.  Alleine die Tatsache, dass sich die Heimträger derartig gegen unangekündigte Kontrollen verwehren, müsste den politisch Verantwortlichen  zu Denken geben.  

Die massive Kritik an der Studie hat das DMIR veranlasst, die am stärksten kritisierten  Punkte etwas genauer und unmissverständlicher zu formulieren.  Die zweite Auflage finden Sie hier

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