Unsägliche Leidensprozesse - von
Medizin und Pflege erzeugt - mit Unterstützung des Gerichtes
Als sie gerne gelaufen wäre und einen starken Bewegungsdrang hatte, war diese demenzkranke Frau
zu anstrengend. Auf ärztliche Anordnung und mit richterliche Genehmigung wurde sie medikamentös un d
mechanisch
„ruhig gestellt“.
Infolgedessen versteiften ihre Gelenke, sie entwickelte
eitrige Druckgeschwüre an den Füßen, so dass ihr in 2002 beide Beine
amputiert werden mussten. Schließlich
wurde sie künstlich ernährt, weil sie zu lange brauchte, um mit
Hilfe auf normalem Wege ausreichend zu
Essen und zu Trinken.
In diesen Zustand hineintherapiert und gepflegt zog sich ihr Sterben zwei Jahren hin. Dabei wurde sie zu keinem Zeitpunkt als Sterbende betrachtet.
Bis zuletzt fühlten sich Ärzte und Angehörige
verpflichtet, alles medizinisch mögliche zu versuchen, um ihren Tod zu verhindern.
Kirchen, Ethiker und Juristen nehmen bislang kaum Anstoß an solchen Resultaten unseres viel
gepriesenen Gesundheitssystems.
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